04.07.2023 Überwuchs zurückschneiden

Hinweis der Stadt Neuss zu Hecken und Sträuchern an öffentlichen Straßen

Die hohen Temperaturen bewirken zusammen mit den Niederschlägen der letzten Tage ein verstärktes Wachstum der Pflanzen. In der Folge wachsen Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken auch vermehrt auf öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Gehwege. Das Tiefbaumanagement der Stadt Neuss erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken für den Rückschnitt des Überwuchses selbst verantwortlich sind.

Im Sinne der Rücksichtnahme auf Passantinnen und Passanten, insbesondere Ältere, Gehbehinderte, Kinder oder Menschen mit Kinderwagen, bittet die Stadt Neuss darum, überhängende Äste oder Ausschläge von Hecken und Sträuchern zu beseitigen. Solche Rückschnitte sind nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich auch vom 1. März bis 30. September zulässig.

Die Stadt Neuss kontrolliert regelmäßig, ob die Straßen im Stadtgebiet noch verkehrssicher sind. Dazu zählt auch, dass die Nutzung des Straßenraums inklusive der Gehwege nicht durch Überwuchs beeinträchtigt wird. Bürgerinnen und Bürger können online über den Mängelmelder unter neuss.de/maengelmelder melden, wenn ihnen eine Stelle auffällt, wo das Grün bedenklich in den Straßenraum hineinragt.

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