© pathdoc - Fotolia.com
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Wahlaufruf

Appell des Integrationsbeauftragten der Stadt Neuss, Herrn Deniz Elbir, zur Wahlbeteiligung für die Wahl am 30. Mai zum neuen Integrationsausschuss

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Neuss mit Einwanderungsgeschichte,

am 30. Mai 2021 findet die Wiederholungswahl des Integrationsausschusses statt. Dieser besteht aus zwölf direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Neusser Migrantinnen und Migranten, sowie aus sechs Ratsmitgliedern. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. In diesem demokratisch gewählten Gremium tauschen sich alle Mitglieder regelmäßig und auf Augenhöhe aus über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vielen aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. Er betrifft und vertritt Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss unmittelbar und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre eigene Zukunft aktiv mitzugestalten.

Ihre Stimme zählt: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen, denn mit Ihrer Stimme sorgen Sie für politische Mitsprache und gestalten die Stadtpolitik mit.
Unsere Demokratie lebt von jeder einzelnen Ihrer Stimme, nutzen Sie diese!

Wo wird gewählt und wie kann ich wählen?

Das Stadtgebiet Neuss wird zur Wiederholungswahl in fünf Stimmbezirke eingeteilt, in denen am Wahlsonntag jeweils ein Wahllokal zur Abgabe der Stimme an der Wahlurne eingerichtet wird. Alle eingerichteten Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Ihr zuständiges Wahllokal entnehmen Sie Ihren Wahlunterlagen.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsausschuss ist, wer

  • nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat, wobei ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben muss.

Zusätzlich muss die Person am Wahltag, 30. Mai 2021

  • mindestens 16 Jahre alt sein, d.h. vor dem 30. Mai 2005 geboren sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Neuss ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen,

  • die Asylbewerber*innen sind oder
  • auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2 Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet.

Wahlberechtigte Personen werden grundsätzlich automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss aufgenommen und erhalten in der Zeit vom 26. April 2021 bis zum 05. Mai 2021 eine Wahlbenachrichtigung mit wichtigen Informationen darüber, wann, wie und wo sie wählen können.

Wer bis spätestens zum 09. Mai 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt wählen zu dürfen, meldet sich bitte schnellstmöglich im Wahlamt der Stadt Neuss. Weitere Informationen (z.B. zur Briefwahl) erhalten Sie im Wahlportal der Stadt Neuss.


Ihr
Deniz Elbir
Beauftragter für Diversität, Integration und Antirassismus der Stadt Neuss

Der Wahlaufruf ist in den folgenden 14 Sprachen verfügbar: