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28.05.2020 - Corona Virus: Informationen für Vereine

zur Beantragung von Fördermitteln

"Soforthilfe Sport" des Landessportbund NRW:

Meldung vom 28.05.2020: 

Soforthilfeprogramm Sport der Landesregierung, 2. Phase

Die Nachfrage der Vereine ist seit dem Start der zweiten Phase des Förderprogramms (16. Mai) noch verhalten. Für den Betrachtungszeitraum 1. Juni bis 31. August ist unverändert eine Förderung möglich, wenn in diesem Zeitraum eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können wie bisher nur online unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw gestellt werden. Antragsfrist ist der 15. August.

Meldung vom 15.04.2020:

Notleidende Sportvereine können Hilfe ab dem 15. April 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine Mitgliedsorganisation (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.

=> www.lsb.nrw

"NRW-Soforthilfe 2020" vom Land NRW:

Betroffene, also auch Sportvereine, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, können hier finanzielle Unterstützung durch das Land NRW beantragen.

=> www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Informationen des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema "Fragen und Antworten: Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise":

Hier können Sie den "Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" für Vereine und Stiftungen abrufen.

=> Information vom 23.03.2020 des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz