Foto: Gebäudemanagement Neuss Service GmbH

Rat beschließt über Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen

Ziele sind Trägervielfalt und gute soziale Infrastruktur

Ganze 105 Kindertagesstätten weist der Kita-Navigator der Stadt Neuss derzeit aus. Die Kinderbetreuung in Neuss soll in den kommenden Jahren auch weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ziel ist eine Vielfalt an Trägern anzubieten, damit für alle Kinder ein passender Betreuungsplatz gefunden wird. Mit seiner Zustimmung zu einer Regelung für die Zuschüsse, welche die Stadt Neuss den Trägern der Neusser Kindertageseinrichtungen zahlt, hat auch der Stadtrat sich in seiner Sitzung am Freitag, 1. März 2024 zu diesem Ziel bekannt. Gleichzeitig appellieren Stadtverwaltung und Rat eindringlich an das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Kinderbetreuung für eine faire Lastenverteilung zu sorgen und eine auskömmliche Finanzierung zu garantieren.

„Wir sind uns in Neuss der Wichtigkeit einer gut aufgestellten und vielfältigen sozialen Infrastruktur bewusst. Diese können wir gemeinsam mit den Trägern langfristig nur sichern und zugleich neue Kita-Plätze schaffen, indem wir als Stadt mit unseren Zuschüssen an die Träger über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das wollen wir mit Zustimmung des Rates auch weiterhin tun – trotz stetig steigender Belastungen der kommunalen Haushalte“, so der Neusser Beigeordnete für Jugend, Soziales und Senioren, Ralf Hörsken.

Kita-Weissenberger-Weg-04-1280x800-1.jpgRatsbeschluss gibt Trägern Planungssicherheit

Mit dem aktuellen Ratsbeschluss steht fest, dass die Träger der Neusser Kindertageseinrichtungen für das aktuelle und die kommenden beiden Kita-Jahre einen geringeren Finanzierungsanteil leisten müssen, als es durch das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (KiBiz) vorgesehen ist. Die genaue Höhe des Trägeranteils unterscheidet sich je nach Art des Trägers: Für Kirchengemeinden liegt der Anteil in Neuss aktuell bei 9,3 Prozent (gesetzliche Vorgabe im KiBiz: 10,3 Prozent), für Elterninitiativen bei 1,9 Prozent (KiBiz: 3,4 Prozent), für kommunale Träger bei 2 Prozent (KiBiz: 12,5 Prozent) und für sonstige Träger ebenfalls bei 2 Prozent (KiBiz: 7,8 Prozent). Für Träger, die weitere Kindertagesstätten in ihre Trägerschaft nehmen, entfällt der Eigenanteil für drei Jahre sogar komplett.

Die Festlegung dieser Regeln für drei Jahre soll den Trägern Planungssicherheit geben und für sie Spielräume und Anreize schaffen, auch Aufgaben wie der Personalgewinnung nachkommen zu können und insbesondere sich weiterhin erfolgreich am Ausbau der Kinderbetreuung zu beteiligen. Denn dass es in Neuss mittlerweile mehr als 100 Kindertageseinrichtungen gibt, war nur durch die Bereitschaft und Leistungsfähigkeit der beteiligten Träger möglich. So kann auch schon seit Jahren in Neuss jedem Kind, dass einen Platz möchte, ein Kita-Platz vermittelt werden.

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Stand: 1. März 2024