Baulastenauskünfte

Das Geschäftszimmer erteilt Baulastenauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig, daher benötigen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine schriftliche Anfrage. Diese Anfrage muss die Daten des Gebührenrechnungsempfängers (Antragsteller, Postanschrift), und die genaue Bezeichnung des/der Grundstücke beinhalten. Es ist notwendig, Flur- und Flurstücksnummern aller Grundstücke anzugeben, über die eine Baulastenauskunft beantragt wird. Die schriftliche Anfrage können Sie formlos per Fax, per Mail oder per Brief senden.

  • Faxnummer: 02131-90 2464, Betreff: Baulastenauskunft
  • E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de, Betreff: Baulastenauskunft
  • Postanschrift: Amt für Bauberatung und Bauordnung, Michaelstraße 50, 41456 Neuss

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für eine Baulastauskunft ergibt sich nach Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Es wird abgerechnet pro Anfrage, d.h. pro Grundstück

Wenn eine Baulast vorhanden ist, ergibt sich eine Gebühr von 50 Euro pro Eintrag, bei einer Fehlanzeige, wird eine Gebühr von 30 € berechnet. Die Erste Baulast auf einem Grundstück kostet 50 Euro, jede weitere ebenfalls 50 €, es werden pro Grundstück maximal 150 € berechnet.