ISEK „Neues Hammfeld“

Das vom Rat der Stadt Neuss beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzeptbildet die Grundlage für umfangreiche Maßnahmen zur Entwicklung des Hammfeld I und angrenzender Stadtbereiche

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Neues Hammfeld - Arbeiten, Wohnen und Leben zwischen Innenstadt und Rhein“ wurde vom Dortmunder Büro Planungsgruppe Stadtbüro in Zusammenarbeit mit der Stadt Neuss im Jahr 2023 erarbeitet. Das ISEK als strategisches Entwicklungskonzept definiert und ordnet bereits laufende Projekte sowie zukünftige Handlungsbedarfe im Planungsraum. Neben einem Leitbild zur Entwicklung des Raumes und einem Zielsystem beinhaltet das Konzept zahlreiche Projekte und Maßnahmen. Das ISEK bildet so die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Es zeigt eine Gesamtstrategie für den Raum zwischen der Neusser Innenstadt und dem Rheinvorland auf (Untersuchungsraum), wobei die Transformation des Hammfeld I in einen mischgenutzten Stadtteil im Vordergrund steht (beantragtes Programmgebiet der Städtebauförderung). Kernaufgaben sind eine Nutzungsmischung, die Erhöhung der Durchlässigkeit des Raums, die funktionale Verknüpfung der einzelnen Stadtbereiche mit dem Hammfeld und die Stärkung der Naherholung. Weiterhin besteht die Verknüpfung mit der Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2026, für deren Ausrichtung die Stadt Neuss im März 2022 den Zuschlag erhalten hat. Der dadurch entstehende Bürgerpark behebt relevante vorliegende Mängel und bietet Frei- und Erholungsräume für die zukünftigen Bewohner des Hammfelds.

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Untersuchungsreaum und Programmgebiet des ISEK

Mit der baulichen Innenentwicklung im Hammfeld I sollen ungenutzte Flächenpotenziale und Baulandreserven im Konsens mit den Eigentümern der Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe aktiviert werden. Dies reduziert den Flächenverbrauch und trägt zu einer nachhaltigen und klimaschonenden Stadtentwicklung bei. Der Ausbau von Grün- und Freiräumen sowie die Vernetzung des Hammfelds mit den angrenzenden Stadtteilen unterstützt den Gesamtprozess, auch unter stadtklimatischen Gesichtspunkten.

In der Sitzung am 15. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Neuss das ISEK Neues Hammfeld als städtebauliches Entwicklungskonzept (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen sowie auch die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2024. Dies betrifft Maßnahmen für einen von der Städtebauförderung benannten Umsetzungszeitraum von maximal 10 Jahren nach der ersten Bewilligung.
Das vorliegende ISEK als Gesamtprogramm beinhaltet allerdings auch Maßnahmen der Stadt Neuss im Planungsraum, die in einer späteren Phase beantragt werden sollen sowie auch nachrichtlich Maßnahmen anderer Träger sowie anderer Förderzugänge. Diese tragen insgesamt zur Gesamtentwicklung bei.

Zur zielgerichteten und zweckmäßigen Umsetzung der Maßnahmen des ISEK wird (gemäß § 171b Abs. 1 BauGB) ein Stadtumbaugebiet als Programmgebiet der Städtebauförderung festgelegt, das den engeren Bereich des Hammfeld I und das unmittelbar verknüpfte Umfeld umfasst.


Die Unterlagen für einen Grundantrag auf Städtebauförderung zur Aufnahme in das STEP 2024 wurden bei der Bezirksregierung im Oktober 2023 eingereicht. Dazu gehört auch eine verkürzte Fassung des ISEK.

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Präsentation zur Informationsveranstaltung

Kurzbericht zum ISEK Hammfeld

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