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Wohnortwechsel

Hier finden Sie Informationen rund um den Wohnortwechsel und seine Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis.

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 28. April 2024.

An- und Abmeldungen bei der Stadt Neuss bis zum 28.04.2024

Alle Anmeldungen bei der Stadt Neuss bis zum Stichtag führen zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss von Amts wegen. Alle Abmeldungen hingegen bedeuten die Nichteintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

Ummeldung innerhalb der Stadt Neuss in der Zeit vom 29.04. – 19.05.2024

Ummeldung innerhalb der Stadt Neuss führen zu keiner Veränderung des Wählerverzeichnisses; Sie wählen weiterhin im Stimmbezirk Ihrer alten Wohnanschrift.

Anmeldung bei der Stadt Neuss und Abmeldung bei einer anderen Gemeinde in der Zeit vom 29.04. – 19.05.2024

Ein Umzug innerhalb Deutschlands nach Neuss nach dem Stichtag am 28. April 2024 führt zu keiner Veränderung im Wählerverzeichnis; Sie wählen weiterhin in Ihrer Fortzugsgemeinde. Sollten Sie in Neuss wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Neuss stellen.

Rückkehr aus dem Ausland nach Neuss in der Zeit vom 29.04. – 19.05.2024

Wahlberechtigte Deutsche, die nach dem Stichtag am 28. April 2024 aus dem Ausland nach Neuss zurückgezogen sind, werden nur auf Antrag bis zum 19. Mai 2024 in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen.

Abmeldung aus Neuss und Anmeldung in einer anderen Gemeinde in der Zeit vom 29.04. – 19.05.2024

Ein Umzug von Neuss in eine andere Gemeinde in Deutschland nach dem Stichtag am 28. April 2024 führt zu keiner Veränderung im Wählerverzeichnis; Sie wählen weiterhin in Neuss. Sollten Sie in Ihrer neuen Gemeinde wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt Ihres neuen Wohnortes stellen.

Wegzug ins Ausland in der Zeit vom 29.04. – 19.05.2024

Der Wegzug von Neuss ins Ausland lässt das Wählerverzeichnis unberührt. Sie können weiterhin in Neuss wählen.

An-, Ab- und Ummeldungen in der Zeit vom 20.05.2024 – Wahltag

Eine Wohnungsverlegung, Neuanmeldung oder Abmeldung in Neuss hat keine Änderung des Wählerverzeichnisses zur Folge.