Stadtrat
Rechtsgrundlage des Livestreams, Weiterverwendung
Nach § 24 Abs. 4 und 5 der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Geschäftsordnung sowie § 6a der Hauptsatzung der Stadt Neuss wird jede öffentliche Sitzung des Rates auf der Website der Stadt Neuss als Video-Livestream übertragen und zum nachträglichen Abruf zur Verfügung gestellt.
Dabei werden ausschließlich Redebeiträge von Mandatsträger*innen übertragen, die der Übertragung und Aufzeichnung zugestimmt haben.
Die Weiterverwendung dieser Aufzeichnungen – sei es durch andere Mandatsträger*innen oder Dritte – ist nur mit Einwilligung der aufgezeichneten Person zulässig. Der Mandatsträger*innen oder Dritte müssen bei Einholung der Einwilligung die betroffenen Mandatsträger*innen informieren,welche Daten für welche Zwecke für wie lange genutzt werden sollen und ob ggf. eine Weitergabe erfolgt (informierte Einwilligung).
Weitere Infos
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Stand: 29. Juli 2026