Stadtrat

Der Rat der Stadt Neuss besteht seit der Kommunalwahl im Jahr 2025 aus 64 Mitgliedern. Zusätzlich ist der Bürgermeister im Rat stimmberechtigt.

Rechtsgrundlage des Livestreams, Weiterverwendung

Nach § 24 Abs. 4 und 5 der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Geschäftsordnung sowie § 6a der Hauptsatzung der Stadt Neuss wird jede öffentliche Sitzung des Rates auf der Website der Stadt Neuss als Video-Livestream übertragen und zum nachträglichen Abruf zur Verfügung gestellt.

Dabei werden ausschließlich Redebeiträge von Mandatsträger*innen übertragen, die der Übertragung und Aufzeichnung zugestimmt haben.

Die Weiterverwendung dieser Aufzeichnungen – sei es durch andere Mandatsträger*innen oder Dritte – ist nur mit Einwilligung der aufgezeichneten Person zulässig. Der Mandatsträger*innen oder Dritte müssen bei Einholung der Einwilligung die betroffenen Mandatsträger*innen informieren,welche Daten für welche Zwecke für wie lange genutzt werden sollen und ob ggf. eine Weitergabe erfolgt (informierte Einwilligung).