3.2.1 Grundlegende Planungsziele

Erhalt der Freizügigkeit für den MIV

Die Maßnahmen und Handlungskonzepte für den MIV haben zum Ziel, den Systemvorteil individueller motorisierter Verkehrsmittel, nämlich zeitgünstig und in starkem Maße selbstbestimmt Raum zu überwinden, auch für die Zukunft zu sichern. Dies ist insbesondere für das innerstädtische Verkehrsgeschehen von Bedeutung, um eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für den MIV zu bewahren.

Um die deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen (Lärm, Abgase, Staus, Flächenverbrauch, Unfälle), bedingt durch das Anwachsen des Kfz-Verkehrs zu verringern, sollten deshalb zukünftig auf den unterschiedlichen politischen Ebenen Maßnahmen ergriffen werden, die den nachfolgenden Aspekten Rechnung tragen.

Reduzierung der Wegelängen durch Mischung von Nutzungen

Durch Mischung von Nutzungen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Dienstleistung, kann die Weglänge verringert werden. Die gesamte Verkehrsleistung (Weg x Länge) sinkt und es wird ein Anreiz geschaffen, nicht für alle Wege das Kfz zu nutzen. Die Stadt Neuss hat hier im Rahmen der Flächennutzungs- und Standortplanung gewisse Einflussmöglichkeiten (Planungshoheit der Gemeinden).

Bleibenden Verkehr stadt- und umweltverträglich abwickeln

Die Basis der zukünftigen Verkehrsabwicklung im MIV bildet das Hauptstraßen- oder Vorrangnetz innerhalb Neuss. Die zu diesem Netz gehörenden Straßen sollen die Aufgabe übernehmen,

  • möglichst direkte Verbindungen zu den anliegenden Siedlungsräumen herzustellen (regionale Verbindungsfunktion)
  • in gleicher Weise innerhalb des Stadtgebietes wesentliche Verbindungen zwischen dem Stadtzentrum und den Wohnsiedlungsbereichen zu bilden (kommunale Verbindungsfunktion)
  • abschnittsweise das direkte Erreichen ausgewählter Zielpunkte zu gewährleisten (kommunale Erschließungsfunktion).

Damit das Vorrangnetz in der skizzierten Weise funktionieren kann, ist ein ausreichendes Leistungsvermögen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die zu erwartenden Verkehrsmengen bei einem weitgehend vorgegebenen Geschwindigkeitsniveau in den bereitgestellten Zeiträumen (Grünphasen) auch bewältigt werden können.

Neben dem Vorhandensein eines Vorrangnetzes, das dem anzustrebenden Ziel der Bündelung bestimmter Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehre nachkommen soll, bedarf es zusätzlicher Maßnahmen innerhalb der nachgeordneten Straßenzüge. Nur durch die Kopplung beider Ebenen kann erreicht werden, dass der Großteil nicht zielgebundener Verkehre auf das Gerüst der geringer empfindlichen Vorrangstraßen zurückgreift.

Gemäß der festgestellten Mängel bedeutet die konsequente Verfolgung dieser Zielsetzung im Einzelfall die Schaffung zusätzlicher Netzelemente, d.h. neuer Straßen.

Entlastung des MIV durch den Umweltverbund

Die Übernahme von Kfz-Fahrten durch den Umweltverbund entlastet den MIV, erfordert jedoch einen deutlichen Ausbau von Infrastrukturen für den ÖPNV sowie für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr. Sie hat weiterhin zur Voraussetzung, dass die Aufenthaltsqualität im Straßenraum für den nichtmotorisierten Individualverkehr steigt. Hintergrund der Maßnahme ist es, Kapazitäten für den zur Sicherung der Arbeitsplätze erforderlichen Wirtschaftsverkehr zu schaffen.