3.4.8 Ausstattungen von Haltestellen bzw. Haltepunkten

Die Qualität eines ÖPNV-Systems erschließt sich dem Benutzer zunächst über die Einstiegshaltestelle, von der eine Fahrt begonnen wird. Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Haltestellenausstattung und Erscheinungsbild sind dabei wesentliche Kriterien, die neben vielen anderen Faktoren Einfluss auf die Benutzungshäufigkeit nehmen. Insbesondere an solchen Standorten, die infolge des Einzugsbereiches und der Nähe zu wichtigen Zielpunkten eine hohe Frequentierung erwarten lassen, bedarf es heute wie zukünftig herausgehobener Qualitätsstandards.

Dies hat zur Folge, dass die Warte- und Aufenthaltsbereiche nicht abseits und außerhalb der sozialen Kontrolle liegen dürfen, sondern stark in das städtebauliche Umfeld integriert sein sollten. Diese nicht nur aus funktionalen Erwägungen resultierende Zielsetzung kann zudem auch die Wahrnehmung des ÖPNV im Bewusstsein der übrigen Verkehrsteilnehmer fördern.

Hieraus resultiert ein Anforderungsprofil mit folgenden Merkmalen:

  • Fahrgastinformationen
    Eine übersichtliche und damit leicht nachvollziehbare Fahrgastinformation reduziert die Vorbehalte gegenüber dem „scheinbar so komplizierten“ System des ÖPNV. Hier sollte insbesondere an Haltestellen mit hoher Liniendichte geprüft werden, wo ggf. der Einsatz dynamischer Fahrgastinformationen ausgeweitet werden kann.
    Zumindest sollten die im VRR-Bereich üblichen Informationstafeln, die über die eigentlichen Fahrplandetails auch Umgebungsinformationen beinhalten, möglichst flächendeckend installiert werden.
  • Zugangshilfen
    Die Zugänglichkeit des ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Personenkreise wird verstärkt gefordert (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz). Hierzu gehört neben der Einführung von Niederflurfahrzeugen und dem niveaugleichen Einstieg auch die Erreichbarkeit des Haltestellenbereiches. Insbesondere an Haltepunkten des regionalen Schienenverkehrs sind entsprechende Zugangshilfen (Rampen oder Aufzüge) einzurichten.
  • Witterungsschutz
    Die Wartehäuschen mit kombinierten Sitzmöglichkeiten sollten transparent gehalten sein, jedoch genügend Witterungsschutz bei starken Regenfällen bieten.
  • Fahrradabstellanlagen
    Die Bedeutung des Fahrrades als Zubringer zum ÖPNV wurde bereits behandelt. Sofern dies durch die jeweiligen Platzverhältnisse unterstützt wird, sind nach Möglichkeit überdachte und diebstahlsichere Abstellanlagen zu schaffen.
    Neben dem Vorhalten der Abstellplätze ist besondere Sorgfalt bei der Radverkehrsführung im unmittelbaren Haltestellenbereich anzuwenden.