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Kindertagespflege

Informationen für Interessierte an der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater

Das Jugendamt übernimmt auf Antrag Kosten nach einem festen Betreuungssatz für die Arbeit der Tagespflegeperson, wenn die Eltern aufgrund Ihrer berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheit ihr Kind nicht selbst betreuen können.

Tagesmütter/Tagesväter betreuen Kinder stundenweise oder ganztags.

Jede Tagespflegeperson, die ein Kind mehr als 15 Stunden wöchentlich oder länger als drei Monate betreut, benötigt eine Pflegeerlaubnis, die die zuständigen Fachberater des Jugendamtes erteilen.
Voraussetzungen dafür sind u.a. ein Qualifizierungskurs für Kindertagespfleger und ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kinder.

In der Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes werden Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter oder einem geeigneten Tagesvater für Ihr Kind beraten. Die Fachberater sind auch Ansprechpartner für Frauen und Männer, die sich der Aufgabe Kindertagespflege widmen wollen.

Erstinformationen für alle an Kinderbetreuung in Kindertagespflege interessierte Personen erhalten Sie bei den Fachberaterinnen Frau Kreuer (Familienname A–C) 02131 90-5394 und Frau Schmidt (Familienname Q–S) 02131 90-5376.