Elternbeiträge

Einen großen Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen die Stadt Neuss und das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Träger der Kindertagesstätten. Über die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge entscheidet der Rat der Stadt Neuss.

Die Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Sie sind gestaffelt und richten sich nach dem Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern.

Sofern Geschwister gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem teureren Beitrag. Hat ein Kind bereits das 3. Lebensjahr vollendet und ist aus diesem Grund beitragsfrei, wird auch für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege kein Elternbeitrag erhoben.

Anträge auf (Teil-)Erlass der Kosten können beim Jugendamt gestellt werden. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Elternbeiträge zu stellen. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner an. 

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Jugendamt

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