Lärmaktionsplan

Mit Hilfe der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird EU-weit festgestellt, wie hoch die Lärmbelastung ist. Mit Aktionsplänen soll langfristig eine Lärmsanierung erreicht werden. Die strategischen Lärmkarten finden Sie auf der Website zur EU-Umgebungslärm-Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.

Die Stadt Neuss hat entsprechend Lärmaktionspläne erarbeitet. Die in diesen Plänen genannten Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. werden bei laufenden Maßnahmen fortgeführt. Die Lärmaktionsplanung ist nicht abschließend. Vielmehr muss die Lärmbelastung regelmäßig neu ermittelt und bewertet werden.