Hinkommen – reinkommen – klarkommen

„Neuss barrierefrei“

Ein Signet für barrierefreie Gebäude und Einrichtungen in Neuss

Übersichtskarte der Signetträger

Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäser und Apotheken

  • Apotheke am Schwanneck

    Krefelder Str. 45, 41460 Neuss

  • Bahnhof-Apotheke

    Theodor-Heuss-Platz 1, 41460 Neuss

  • Barrique

    Wein, Essig und Öl, Feinkost
    Oberstr. 137, 41460 Neuss

  • Cyriakus-Apotheke

    Bonner St. 56, 41468 Neuss

  • EEL – Elektro | EDV Lieven GmbH

    Neusser Weyhe 72, 41462 Neuss

  • Fleischereifachgeschäft Matzner

    Büttger Straße 8–10, 41460 Neuss

  • alex Apotheke (ehem. MAXMO-Apotheke)

    Am Reuschenberger Markt 2, 41466 Neuss

  • OTON – Die Hörakustiker

    Oberstraße 128, 41460 Neuss

  • Shirt-Shop Neuss,

    Meererhof 21, 41460 Neuss

Öffentliche Verwaltungen/Dienstleistungen

  • Stadtbibliothek Neuss

    Neumarkt 10, 41460 Neuss

  • Rathaus Promenade – Sozialamt Stadt Neuss

    Promenadenstraße 43, 41460 Neuss

  • Rathaus Markt – Bürgeramt

    Promenadenstraße 43, 41460 Neuss

  • Integrative Tageseinrichtung für Kinder der Lebenshilfe Neuss „Am Baldhof“

    Am Baldhof 1e, 41464 Neuss

  • Lebenshilfe Neuss – Lebenshilfe-Center

    Hamtorwall 14, 41460 Neuss

  • Lebenshilfe Neuss – Begegnungs-, Beratungs- und Bildungszentrum

    Hamtorwall 16, 41460 Neuss

  • Lebenshilfe Neuss – Kinder- und Jugendzentrum Allerheiligen

    Am Henselsgraben 17, 41470 Neuss

  • Lebenshilfe Neuss – Kita Abenteuerland

    Am Henselsgraben 19, 41470 Neuss

  • EUTB-Beratungsstelle

    Friedrichstr. 28, 41460 Neuss

  • Steuerberatungspraxis Schumacher

    Nievenheimer Str. 14, 41469 Neuss

  • Anwaltskanzlei Wardin

    Nievenheimer Str. 14, 41469 Neuss

Sparkassen, Banken und Postämter

  • Sparkasse Neuss

    Oberstraße 110–124, 41460 Neuss

Signet der Aktion „Neuss Barrierefrei“ mit einem weißen, schwarz umrandeten Pfeil auf einer signalgelben Fläche. Der Pfeil zeigt nach oben und darüber steht der Name der Aktion.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Mobilität ist für viele Menschen ein Problem: Nicht nur Menschen mit Behinderung haben Schwierigkeiten, sondern auch ältere Menschen, Schwangere, Eltern mit kleinen Kindern oder Personen mit viel Gepäck.

  • 10 % der Bevölkerung brauchen Barrierefreiheit unbedingt.
  • 30–40 % benötigen sie als notwendige Hilfe im Alltag.
  • Für alle anderen bedeutet Barrierefreiheit mehr Komfort.

Demografischer Wandel: Zudem wird die Bevölkerung immer älter. In Zukunft wird ein immer größerer Teil der Bürger*innen durch körperliche Einschränkungen auf barrierefreie Angebote angewiesen sein.

Finanzielle Aspekte

Barrierefreie Verbesserungen kosten nicht immer viel. Oft reicht es, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung von Anfang an zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass diese Bedürfnisse im Bewusstsein aller Akteure und der Bevölkerung verankert sind.

Technische Grundlagen

DIN-Normen:
Für Neubauten können die bestehenden DIN-Normen (Bau- und Planungsstandards) problemlos von Anfang an mitgeplant werden.

Altbauten:
Bei alten Gebäuden ist die Umsetzung der DIN-Normen häufig schwer oder sogar unmöglich, zum Beispiel wegen Denkmalschutz.

Unterhalb der DIN-Norm:
Auch ohne die vollen DIN-Anforderungen lassen sich viele Verbesserungen realisieren z. B. breitere Türen, Rampen, bessere Beschilderung.

Das Signet Neuss barrierefrei

Ziele

  • Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
    Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung leichter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Barrierefreie Verbesserung auch ohne volle DIN-Normen
    Auch wenn die DIN-Vorschriften nicht immer erfüllt werden können, sollen wir trotzdem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen umsetzen, ohne die bestehenden Normen zu umgehen.
  • Nutzbarkeit aller Einrichtungen gewährleisten
    Jede Einrichtung soll – auch wenn sie gewisse Einschränkungen hat – grundsätzlich von allen Menschen benutzt werden können, damit niemand vom Zugang oder von der Nutzung ausgeschlossen wird.
  • Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung schaffen
    Wir möchten ein generelles Umdenken erreichen, das die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ernst nimmt und die noch vorhandenen „Barrieren im Kopf“ immer weiter abbaut.

Grundkriterien

Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende fünf Grundkriterien.

  1. Stufenloser Zugang (Rampe oder Aufzug)
  2. Türen sind breit genug
  3. Bewegungsflächen sind groß genug
  4. Gefährliche Glastüren und Stufen sind deutlich gekennzeichnet
  5. Orientierungshilfen für seh- und hörbehinderte Menschen

Je nach Nutzung (z. B. Supermarkt, Theater, Schwimmbad, Bahnhof) können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.

Signet

Ein weißer Pfeil auf gelbem Grund mit dem Schriftzug „Neuss barrierefrei“ zeigt, dass das Gebäude die Kriterien erfüllt und alle Menschen ohne fremde Hilfe hinkommen, reinkommen und klarkommen.

Ablauf der Signetvergabe

Freiwillige Teilnahme

Jede Einrichtung kann einen Antrag stellen, wenn sie das Signet erhalten will. Das Formular für den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite.

Datenerhebung

Im ersten Schritt werden die Räumlichkeiten des Antragsstellers, hinsichtlich der Kriterien für Barrierefreiheit geprüft sowie Verbesserungsvorschläge oder Hinweise zu bestehenden Barrieren gegeben.

Begehung

Ein ehrenamtliches Begehungsteam besucht die Einrichtung gemeinsam mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der Einrichtung. Das Team besteht aus betroffenen Personen, wie Rollstuhlfahrer*innen, seheingeschränkte Personen und der Leitung der Koordinierungsstelle.

Entscheidung

Nach der Begehung entscheidet das Team mit einfacher Mehrheit, ob die Einrichtung das Signet erhalten soll. Die Entscheidung wird der oder dem Behindertenbeauftragten zur Bestätigung vorgelegt. Gibt es Einwände, tritt das Team erneut zusammen und trifft gemeinsam eine abschließende Entscheidung.

Vergabe des Signets

Bei einer positiven Entscheidung übergibt die oder der Behindertenbeauftragte der Stadt Neuss das Signet offiziell an die Einrichtung. Die Verleihung wird gemeinsam mit der Einrichtung abgestimmt, zum Beispiel mit einem Pressetermin oder einer öffentlichen Bekanntmachung.

Wird das Signet nicht vergeben, erhält die Einrichtung eine schriftliche Begründung. Diese kann als Grundlage dienen, um Barrieren Schritt für Schritt abzubauen – und das Signet später erneut zu beantragen.

Nach der Vergabe

Das Signet gilt für das jeweilige Gebäude und die dort betriebene Einrichtung. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Kriterien auch nach der Vergabe dauerhaft einzuhalten. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob das weiterhin der Fall ist.

Zieht eine Einrichtung um oder ändert sich die Nutzung des Gebäudes wesentlich, erlischt das Signet. Es kann aber neu beantragt werden.

Gut zu wissen

  • Das Verfahren ist kostenlos.
    Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig. Für Einrichtungen entstehen keine Kosten.
  • Das Signet ist kein DIN-Zertifikat!
    Es zeigt: Diese Einrichtung ist für alle Menschen nutzbar – auch wenn manchmal kleine Hilfen nötig sind. Niemand wird ausgeschlossen.
  • Ansprechpersonen
    Koordinierungsstelle der Stadt Neuss und die oder der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in der Stadt Neuss.

Hier finden Sie uns

Stadtverwaltung Neuss

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang Markt

stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488

Weitere Infos

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
08:00–16:00 Uhr
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