Hinkommen – reinkommen – klarkommen
„Neuss barrierefrei“
Übersichtskarte der Signetträger
Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäser und Apotheken
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Apotheke am Schwanneck
Krefelder Str. 45, 41460 Neuss
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Bahnhof-Apotheke
Theodor-Heuss-Platz 1, 41460 Neuss
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Barrique
Wein, Essig und Öl, Feinkost
Oberstr. 137, 41460 Neuss -
Cyriakus-Apotheke
Bonner St. 56, 41468 Neuss
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EEL – Elektro | EDV Lieven GmbH
Neusser Weyhe 72, 41462 Neuss
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Fleischereifachgeschäft Matzner
Büttger Straße 8–10, 41460 Neuss
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alex Apotheke (ehem. MAXMO-Apotheke)
Am Reuschenberger Markt 2, 41466 Neuss
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OTON – Die Hörakustiker
Oberstraße 128, 41460 Neuss
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Shirt-Shop Neuss,
Meererhof 21, 41460 Neuss
Öffentliche Verwaltungen/Dienstleistungen
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Stadtbibliothek Neuss
Neumarkt 10, 41460 Neuss
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Rathaus Promenade – Sozialamt Stadt Neuss
Promenadenstraße 43, 41460 Neuss
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Rathaus Markt – Bürgeramt
Promenadenstraße 43, 41460 Neuss
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Integrative Tageseinrichtung für Kinder der Lebenshilfe Neuss „Am Baldhof“
Am Baldhof 1e, 41464 Neuss
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Lebenshilfe Neuss – Lebenshilfe-Center
Hamtorwall 14, 41460 Neuss
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Lebenshilfe Neuss – Begegnungs-, Beratungs- und Bildungszentrum
Hamtorwall 16, 41460 Neuss
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Lebenshilfe Neuss – Kinder- und Jugendzentrum Allerheiligen
Am Henselsgraben 17, 41470 Neuss
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Lebenshilfe Neuss – Kita Abenteuerland
Am Henselsgraben 19, 41470 Neuss
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EUTB-Beratungsstelle
Friedrichstr. 28, 41460 Neuss
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Steuerberatungspraxis Schumacher
Nievenheimer Str. 14, 41469 Neuss
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Anwaltskanzlei Wardin
Nievenheimer Str. 14, 41469 Neuss
Sparkassen, Banken und Postämter
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Sparkasse Neuss
Oberstraße 110–124, 41460 Neuss
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Mobilität ist für viele Menschen ein Problem: Nicht nur Menschen mit Behinderung haben Schwierigkeiten, sondern auch ältere Menschen, Schwangere, Eltern mit kleinen Kindern oder Personen mit viel Gepäck.
- 10 % der Bevölkerung brauchen Barrierefreiheit unbedingt.
- 30–40 % benötigen sie als notwendige Hilfe im Alltag.
- Für alle anderen bedeutet Barrierefreiheit mehr Komfort.
Demografischer Wandel: Zudem wird die Bevölkerung immer älter. In Zukunft wird ein immer größerer Teil der Bürger*innen durch körperliche Einschränkungen auf barrierefreie Angebote angewiesen sein.
Finanzielle Aspekte
Barrierefreie Verbesserungen kosten nicht immer viel. Oft reicht es, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung von Anfang an zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass diese Bedürfnisse im Bewusstsein aller Akteure und der Bevölkerung verankert sind.
Technische Grundlagen
DIN-Normen:
Für Neubauten können die bestehenden DIN-Normen (Bau- und Planungsstandards) problemlos von Anfang an mitgeplant werden.
Altbauten:
Bei alten Gebäuden ist die Umsetzung der DIN-Normen häufig schwer oder sogar unmöglich, zum Beispiel wegen Denkmalschutz.
Unterhalb der DIN-Norm:
Auch ohne die vollen DIN-Anforderungen lassen sich viele Verbesserungen realisieren z. B. breitere Türen, Rampen, bessere Beschilderung.
Das Signet Neuss barrierefrei
Ziele
- Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung leichter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. - Barrierefreie Verbesserung auch ohne volle DIN-Normen
Auch wenn die DIN-Vorschriften nicht immer erfüllt werden können, sollen wir trotzdem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen umsetzen, ohne die bestehenden Normen zu umgehen. - Nutzbarkeit aller Einrichtungen gewährleisten
Jede Einrichtung soll – auch wenn sie gewisse Einschränkungen hat – grundsätzlich von allen Menschen benutzt werden können, damit niemand vom Zugang oder von der Nutzung ausgeschlossen wird. - Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung schaffen
Wir möchten ein generelles Umdenken erreichen, das die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ernst nimmt und die noch vorhandenen „Barrieren im Kopf“ immer weiter abbaut.
Grundkriterien
Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer folgende fünf Grundkriterien.
- Stufenloser Zugang (Rampe oder Aufzug)
- Türen sind breit genug
- Bewegungsflächen sind groß genug
- Gefährliche Glastüren und Stufen sind deutlich gekennzeichnet
- Orientierungshilfen für seh- und hörbehinderte Menschen
Je nach Nutzung (z. B. Supermarkt, Theater, Schwimmbad, Bahnhof) können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.
Signet
Ein weißer Pfeil auf gelbem Grund mit dem Schriftzug „Neuss barrierefrei“ zeigt, dass das Gebäude die Kriterien erfüllt und alle Menschen ohne fremde Hilfe hinkommen, reinkommen und klarkommen.
Ablauf der Signetvergabe
Freiwillige Teilnahme
Jede Einrichtung kann einen Antrag stellen, wenn sie das Signet erhalten will. Das Formular für den Antrag finden Sie am Ende dieser Seite.
Datenerhebung
Im ersten Schritt werden die Räumlichkeiten des Antragsstellers, hinsichtlich der Kriterien für Barrierefreiheit geprüft sowie Verbesserungsvorschläge oder Hinweise zu bestehenden Barrieren gegeben.
Begehung
Ein ehrenamtliches Begehungsteam besucht die Einrichtung gemeinsam mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der Einrichtung. Das Team besteht aus betroffenen Personen, wie Rollstuhlfahrer*innen, seheingeschränkte Personen und der Leitung der Koordinierungsstelle.
Entscheidung
Nach der Begehung entscheidet das Team mit einfacher Mehrheit, ob die Einrichtung das Signet erhalten soll. Die Entscheidung wird der oder dem Behindertenbeauftragten zur Bestätigung vorgelegt. Gibt es Einwände, tritt das Team erneut zusammen und trifft gemeinsam eine abschließende Entscheidung.
Vergabe des Signets
Bei einer positiven Entscheidung übergibt die oder der Behindertenbeauftragte der Stadt Neuss das Signet offiziell an die Einrichtung. Die Verleihung wird gemeinsam mit der Einrichtung abgestimmt, zum Beispiel mit einem Pressetermin oder einer öffentlichen Bekanntmachung.
Wird das Signet nicht vergeben, erhält die Einrichtung eine schriftliche Begründung. Diese kann als Grundlage dienen, um Barrieren Schritt für Schritt abzubauen – und das Signet später erneut zu beantragen.
Nach der Vergabe
Das Signet gilt für das jeweilige Gebäude und die dort betriebene Einrichtung. Die Einrichtung ist verpflichtet, die Kriterien auch nach der Vergabe dauerhaft einzuhalten. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob das weiterhin der Fall ist.
Zieht eine Einrichtung um oder ändert sich die Nutzung des Gebäudes wesentlich, erlischt das Signet. Es kann aber neu beantragt werden.
Gut zu wissen
- Das Verfahren ist kostenlos.
Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig. Für Einrichtungen entstehen keine Kosten. - Das Signet ist kein DIN-Zertifikat!
Es zeigt: Diese Einrichtung ist für alle Menschen nutzbar – auch wenn manchmal kleine Hilfen nötig sind. Niemand wird ausgeschlossen. - Ansprechpersonen
Koordinierungsstelle der Stadt Neuss und die oder der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in der Stadt Neuss.
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Hier finden Sie uns
Stadtverwaltung Neuss
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang Markt
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488
Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr