Grundwasser

Downloads
-
Grundwasserganglinie Furth/Nord
(080200369)
-
Grundwasserganglinie Vogelsang
(080303262)
-
Grundwasserganglinie Furth/Weißenberg
(080303080)
-
Grundwasserganglinie Grefrath
(080100673)
-
Grundwasserganglinie Holzheim
(288194410)
-
Grundwasserganglinie Reuschenberg
(289174417)
-
Grundwasserganglinie Grimlinghausen
(080303160)
-
Grundwasserganglinie Norf
(080303250)
-
Grundwasserganglinie Uedesheim
(080301344)
-
Grundwasserganglinie Rosellerheide
(086453737)
Erläuterungen zur Grundwassersituation in Neuss
Der Grundwasserleiter in Neuss
Das Stadtgebiet Neuss liegt in der Niederrheinischen Bucht. Dieses Senkungsgebiet wurde während der zurückliegenden Eiszeiten (200.000 – 20.000 Jahre vor Christus) mit mächtigen Kies- und Sandablagerungen aufgefüllt.
Diese Flussablagerungen werden auch als Niederterrasse bzw. untere Mittelterrasse bezeichnet. Die Mächtigkeit der Terrassenablagerungen schwankt in Neuss zwischen fünf und 35 Metern (s. Geologisches Profil). Die sandig-kiesigen Terrassenablagerungen bilden aufgrund ihres hohen Speichervolumens und der guten Durchlässigkeit den Hauptgrundwasserleiter.
Nach unten wird der Grundwasserleiter durch gering durchlässige, feinsandige Meeresablagerungen begrenzt. Diese Feinsande sind wesentlich älter als die Terrassenablagerungen. Sie bildeten sich vor etwa 30 Mio. Jahren während der Altersperiode des Tertiärs (Stufe Oligozän) als Schlickablagerungen eines warmen Wattenmeeres.
Nach oben wird der Grundwasserleiter durch eine abdeckende Bodenschicht gegen den Eintrag von Schadstoffen geschützt. Diese Bodenschicht wird im Osten des Stadtgebietes überwiegend aus feinen Hochwassersedimenten des Rheins und seiner Nebenflüsse (Hochflutlehm, Tallehm, Talsand) aufgebaut. Im Westen des Stadtgebietes besteht die Bodenabdeckung dahingegen zum großen Teil aus Lößböden. Hierbei handelt es sich um feinkörnige, eiszeitliche Windablagerungen, die eine sehr hohe Fruchtbarkeit aufweisen.
Grundwasserkörper nach EU WRRL im Stadtgebiet Neuss
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie als Basis für einen einheitlichen und umfassenden Gewässerschutz in Europa eingeführt. Die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten Zustandes in oberirdischen Gewässern und im Grundwasser ist oberstes Ziel, welches bis zum Ende des Jahres 2015 bzw. mit zweimaliger Möglichkeit zur Fristverlängerung bis spätestens 2027 vollzogen sein soll. Karten hierzu finden Sie hier.
Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird demnach im Stadtgebiet Neuss als schlecht bewertet. Ursache hierfür ist die Übernutzung des Grundwassers durch den Braunkohleabbau. In dem Hintergrundpapier Braunkohle werden Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen formuliert, sodass hier in den mengenmäßig „schlechten“ Grundwasserkörper keine zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung erfolgen. Gleichzeitig werden aber umfangreiche Gegenmaßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Sümpfung möglichst gering zu halten. Hierzu zählen die im Monitoring Garzweiler genannten Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme für den Bergbau und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Ausgleich entnahmebedingter mengenmäßiger Grundwasserdefizite (s. Steckbriefe für Grundwasserkörper 27_18 Niederung des Rheins und 27_20 Terrassen des Rheins).
Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers im nördlichen bis mittleren Stadtgebiet Neuss wird nach EU WRRL als schlecht eingestuft. Als Ursache wird die intensive landwirtschaftliche Nutzung angenommen. Es kommt zu Nitratbelastung im Grundwasserkörper. Beratungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser durch Auswaschung aus der Landwirtschaft werden durch die Landwirtschaftskammer NRW veranlasst. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Reduzierung von Nitrateinträgen lokal aus der Landwirtschaft initiiert (s. Steckbriefe für Grundwasserkörper 27_18 Niederung des Rheins).
In den südlichen Stadtgebieten Reuschenberg, Holzheim, Weckhoven, Norf, Grimlinghausen, Uedesheim, Rosellen und Rosellerheide ist der chemische Zustand gut (s. Karte und Steckbrief für Grundwasserkörper 27_20 Terrassen des Rheins).
Grundwasser ist Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung in Neuss erfolgt ausschließlich durch Grundwasser. Im Stadtgebiet Neuss existieren hierfür 4 Wasserwerke „Broichhof“, „Rheinbogen“, „Allerheiligen“ und „Rosellen“. Unter dem Stichworten Trinkwasser und Wasserversorgung steht hierzu eine Karte unter zur Verfügung. Das südliche Stadtgebiet von Neuss wird zudem von dem auf Dormagener Stadtgebiet liegenden Wasserwerk „Im Mühlenbusch“ mitversorgt.
Zum Schutz der bestehenden und geplanten Wasserwerke wurden bzw. werden von der Bezirksregierung Schutzgebiete ausgewiesen, in denen Handlungen, durch die Schadstoffe ins Grundwasser eingetragen werden könnten, verboten sind oder einer Genehmigung bedürfen. Etwa ein Drittel des Stadtgebietes liegt in bestehenden oder geplanten Wasserschutzgebieten. Die aktuell geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten können auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden.
Im Stadtgebiet Neuss sind zwei Wasserversorgungsunternehmen aktiv. Der mittlere und nördliche Teil des Stadtgebietes wird von den Stadtwerken Neuss versorgt. Im Neusser Süden wird das Trinkwasser von den Kreiswerken Grevenbroich geliefert. Ausführliche Informationen zum Thema Trinkwasser in Neuss sind auf den Homepages der Stadtwerke Neuss und der Kreiswerke Neuss unter dem Stichwort Trinkwasser zu finden.
Der Grundwasserstand
Die Höhenlage des Grundwasserspiegels wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) an mehreren Messstellen im Stadtgebiet kontinuierlich kontrolliert. Zusätzlich sind öffentliche und private Grundwasserentnehmer, Bergbautreibende und Wasserverbände (Erftverband) verpflichtet, regelmäßig Grundwasserstandmessungen in ihrem Einflußbereich durchzuführen. Sie geben Ihre Daten an das LANUV NRW weiter, wo sie zentral verwaltet werden.
Die Stadt Neuss hat ausgewählte Grundwasserstanddaten der Wasserdaten NRW grafisch aufbereitet. Auf der Übersichtskarte sind diese Pegelstandorte dargestellt. Die einzelnen Messstellen können im Download-Bereich geöffnet werden, um die aktuellen Grundwasserganglinien zu betrachten.
Höchster bisheriger Grundwasserstand (bis 2024)
Auf dieser Karte ist der höchste bislang gemessene Grundwasserstand bis 2024 dargestellt.
Hierzu wurden sämtliche vorhandenen Grundwasserstandsmessungen bis zum Jahr 2024 ausgewertet. Die frühesten Messdaten stammen aus der Zeit um 1930. Für die Ganglinien der einzelnen Messstellen wurde eine Fehlerbetrachtung durchgeführt und der jeweilige Wert des Höchststandes ermittelt. Anschließend wurden aus den Punktdaten der Messstellen Isolinien konstruiert. Diese wurde nachfolgend nochmals unter hydrogeologischen Gesichtspunkten nachbearbeitet. Da in die Auswertung Daten aus verschiedenen Zeitpunkten eingegangen sind, kann die Grundwasserfließrichtung nicht exakt abgelesen werden. Die Berechnungen wurden im Jahr 2024 von einem externen Unternehmen durchgeführt.
Wichtig: Die Daten können eine Fehlerabweichung von 0,5 m aufweisen!
Im nördlichen Stadtgebiet sind die Abweichungen aufgrund der geringen Anzahl von Grundwassermessstellen am größten.
Der Flurabstand
Für viele praktische Anwendungen ist nicht der Grundwasserstand sondern der Flurabstand maßgeblich. Der Flurabstand gibt den Abstand zwischen der Geländeoberfläche und der Grundwasseroberfläche an. Er bezeichnet somit die Tiefenlage des Grundwasserspiegels.
Der Flurabstand kann im Stadtgebiet Neuss erheblich schwanken. Der alte Stadtkern mit Gnadental sowie große Teile der Ortslagen Grimlinghausen, Uedesheim, Norf und Allerheiligen weisen große Flurabstände bzw. einen relativ tiefliegenden Grundwasserspiegel auf. Die alten Siedlungskerne befinden sich häufig in grund- bzw. hochwassersicheren Bereichen. Dahingegen sind die früher dünn besiedelten, tiefer gelegenen Bach- und Flussauen durch geringe Flurabstände geprägt.
Minimaler Flurabstand
Der minimale Flurabstand gibt die Tiefe des Grundwasserspiegels bei bisher höchsten gemessenen Grundwasserstand an.
In der Karte sind alle Isolinien schwarz dargestellt bis auf die 0 m-Isolinie, die rot ist, und die 5 m-Isolinie, welche blau gehalten wurde. (Isolinien sind Linien, auf denen jeweils an jedem Punkt der gleiche Wert auftritt.) Die Berechnungen wurden im Jahr 2024 durch ein externes Unternehmen durchgeführt.
Wichtig: Die Daten können eine Fehlerabweichung von 1 m aufweisen!
Im nördlichen Stadtgebiet sind die Abweichungen aufgrund der geringen Anzahl von Grundwassermessstellen am größten.
Bauen und Grundwasser
Beim Bau von Häusern in Gebieten mit geringen Flurabständen sollten Bauherren besondere Vorkehrungen gegen eine spätere Vernässung des Bauwerkes treffen. Fragen des Grundwasserstandes werden übrigens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren nicht erörtert. Die Verantwortung zum Ergreifen entsprechender Maßnahmen liegt allein im freien Entscheidungsbereich des Bauherrn.
Einer späteren Vernässung von Häusern kann wie folgt vorgebeugt werden:
- Verzicht auf eine Unterkellerung des Hauses.
- Anhebung des Kellerniveaus bzw. der Sockelhöhe in Gebieten, in denen dies baurechtlich zulässig ist.
- Wasserundurchlässige Abdichtung des Kellergeschosses durch eine weiße (wasserdichter Beton) oder eine schwarze (Bitumenabdichtung) Wanne. Hierbei muss der Wasserauftrieb der abgedichteten Kellerwanne bei der Statik des Gebäudes berücksichtigt werden.
Auskünfte zum Grundwasserstand
Den Bauherren bzw. deren Architekten wird empfohlen bei der Planung eines Hauses die Frage des Grundwasserstandes zu berücksichtigen. Auskünfte zur Höhe des Grundwasserstandes erteilt das:
LANUK NRW, Fachbereich 52, 40208 Düsseldorf, E-Mail: Grundwasserstand@lanuk.de
Die Grundwasserauskunft des LANUK NRW für ein Grundstück ist gebührenpflichtig. Sie ist formlos schriftlich, z. B. per E-Mail, zu stellen.
Amt für Umwelt und Klima der Stadt Neuss unter den Telefonnummern 02131 90-3307 und -3306 oder per E-Mail unter umwelt-klima@stadt.neuss.de
Für eine schriftliche Grundwasserstandsauskunft nach Umweltinformationsgesetz NRW werden 35 € Gebühren erhoben.