Neuss saniert

Mit energetische Sanierungen können im Gebäudebereich immense CO2-Einsparungen erreicht werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen sollen durch das städtische Förderprogramm zu energetischen Sanierungen ihrer Wohn- bzw. Nichtwohngebäude animiert und finanziell unterstützt werden.

Die Förderung basiert auf zwei Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2021.

Was wird gefördert?

Die Stadt Neuss fördert innerhalb des Neusser Stadtgebiets die energetische Gebäudesanierung in Wohngebäuden, gemischt genutzten Gebäuden und Nichtwohngebäuden (nur für Unternehmen gemäß 3.2 der Förderrichtlinien).

Folgende Maßnahmen werden finanziell bezuschusst:

  • Dämmung der Außenhülle: Außenwände, auch erdreichberührt; Dachflächen; oberste Geschossdecke
  • Erneuerung von Fenstern, Dachfenstern/Lichtkuppeln, Gebäudeaußentüranlagen
  • Dämmung/Austausch/Einbau Rollladenkasten

Es darf pro Gebäude nur ein Antrag innerhalb von 12 Kalendermonaten gestellt werden. Pro Antrag beträgt die Bagatellgrenze 300 € und die maximale Förderhöhe 2.000 €.

Der Einsatz von erdölbasierten Dämmstoffen, wie bspw. Dämmstoffe aus Polystyrol und Polyurethan ist von der Förderung ausgeschlossen.
 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Private*r Eigentümer*in
    • für selbstgenutztes Wohngebäude
    • für vermietetes Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten und die Vermietung wird nicht als Hauptberuf ausgeübt
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Unternehmen gemäß 3.2 der Förderrichtlinien für Nichtwohngebäude

Wie hoch ist die Förderung?

Mit den Maßnahmen müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in der jeweils gültigen Fassung unterschritten werden (bessere Dämmung bzw. geringerer Wärmeverlust, Tabelle siehe unten).

Der Wärmedurchgangskoeffizient (UW-Wert bzw. UD-Wert) bezieht sich bei Fenstern und Türen immer auf das gesamte Bauteil (Glas einschließlich Rahmen).

Förderungen an Baudenkmalen im örtlichen Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung können gefördert werden, sofern die Gebäude auf der offiziellen Denkmalliste der Stadt Neuss geführt werden und die Maßnahmen von der zuständigen Denkmalbehörde genehmigt sind.

MaßnahmeHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m2K) Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19°CMaximale Förderhöhe
Dämmung Außenwand0,2020 Euro je m²
Dämmung Dach (Sattel- und Flachdach)0,1420 Euro je m²
Dämmung oberste Geschossdecke0,1410 Euro je m²
Dämmung Kellerdecke0,2510 Euro je m²
Dämmung Außenwand im Denkmal0,4520 Euro je m²
Dämmung Dachflächen im Denkmal0,4020 Euro je m²
Austausch Dachfenster1,050 Euro je m²
Austausch Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,9550 Euro je m²
Austausch Hauseingangstüren und Außentüren beheizter Räume1,350 Euro je m²
Austausch Fenster, Balkon- und Terrassentüren im Denkmal1,450 Euro je m²
Dämmung/Austausch/Einbau Rollladenkasten40 Euro je Rollladen
Tabelle: Übersicht der geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werten) und Förderhöhen nach Maßnahme

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung der Maßnahmen. Dazu müssen nach Beendigung der Maßnahme folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kosten-/Verwendungsnachweise: Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen sowie die zugehörigen Zahlungsbelege
  • Bei Dämmung-Maßnahmen (außer Rollladenkasten): eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch das Fachunternehmen (Formular Fachunternehmensbescheinigung Gebäudehülle)
  • Bei Maßnahmen im Denkmal: Genehmigung der Maßnahme durch die Denkmalbehörde