Neuss saniert
Mit energetische Sanierungen können im Gebäudebereich immense CO2-Einsparungen erreicht werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen sollen durch das städtische Förderprogramm zu energetischen Sanierungen ihrer Wohn- bzw. Nichtwohngebäude animiert und finanziell unterstützt werden.
Die Förderung basiert auf zwei Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2021.
Antragsstellung
Sie können den Antrag digital beantragen. Hier geht es zum Antragsformular.
Zuständiger Ansprechpartner für das Förderprogramm ist das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Neuss. Das Amt ist für das Förderprogramm per E-Mail unter klimaschutz@stadt.neuss.de oder telefonisch unter 02131 90-3319 erreichbar.
Alternativ können Sie das Antragsformular auch beim Amt für Umwelt und Klima in ausgedruckter Form bekommen. Ausgefüllte gedruckte Anträge können postalisch bei der Stadtverwaltung Neuss, Amt für Umwelt und Klima, Markt 2, 41456 Neuss einreicht werden.
Was wird gefördert?
Die Stadt Neuss fördert innerhalb des Neusser Stadtgebiets die energetische Gebäudesanierung in Wohngebäuden, gemischt genutzten Gebäuden und Nichtwohngebäuden (nur für Unternehmen gemäß 3.2 der Förderrichtlinien).
Folgende Maßnahmen werden finanziell bezuschusst:
- Dämmung der Außenhülle: Außenwände, auch erdreichberührt; Dachflächen; oberste Geschossdecke
- Erneuerung von Fenstern, Dachfenstern/Lichtkuppeln, Gebäudeaußentüranlagen
- Dämmung/Austausch/Einbau Rollladenkasten
Es darf pro Gebäude nur ein Antrag innerhalb von 12 Kalendermonaten gestellt werden. Pro Antrag beträgt die Bagatellgrenze 300 € und die maximale Förderhöhe 2.000 €.
Der Einsatz von erdölbasierten Dämmstoffen, wie bspw. Dämmstoffe aus Polystyrol und Polyurethan ist von der Förderung ausgeschlossen.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Private*r Eigentümer*in
- für selbstgenutztes Wohngebäude
- für vermietetes Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten und die Vermietung wird nicht als Hauptberuf ausgeübt
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- Unternehmen gemäß 3.2 der Förderrichtlinien für Nichtwohngebäude
Wie hoch ist die Förderung?
Mit den Maßnahmen müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in der jeweils gültigen Fassung unterschritten werden (bessere Dämmung bzw. geringerer Wärmeverlust, Tabelle siehe unten).
Der Wärmedurchgangskoeffizient (UW-Wert bzw. UD-Wert) bezieht sich bei Fenstern und Türen immer auf das gesamte Bauteil (Glas einschließlich Rahmen).
Förderungen an Baudenkmalen im örtlichen Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung können gefördert werden, sofern die Gebäude auf der offiziellen Denkmalliste der Stadt Neuss geführt werden und die Maßnahmen von der zuständigen Denkmalbehörde genehmigt sind.
Maßnahme | Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m2K) Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19°C | Maximale Förderhöhe |
---|---|---|
Dämmung Außenwand | 0,20 | 20 Euro je m² |
Dämmung Dach (Sattel- und Flachdach) | 0,14 | 20 Euro je m² |
Dämmung oberste Geschossdecke | 0,14 | 10 Euro je m² |
Dämmung Kellerdecke | 0,25 | 10 Euro je m² |
Dämmung Außenwand im Denkmal | 0,45 | 20 Euro je m² |
Dämmung Dachflächen im Denkmal | 0,40 | 20 Euro je m² |
Austausch Dachfenster | 1,0 | 50 Euro je m² |
Austausch Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 | 50 Euro je m² |
Austausch Hauseingangstüren und Außentüren beheizter Räume | 1,3 | 50 Euro je m² |
Austausch Fenster, Balkon- und Terrassentüren im Denkmal | 1,4 | 50 Euro je m² |
Dämmung/Austausch/Einbau Rollladenkasten | — | 40 Euro je Rollladen |
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung der Maßnahmen. Dazu müssen nach Beendigung der Maßnahme folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kosten-/Verwendungsnachweise: Abschlussrechnungen der ausführenden Firmen sowie die zugehörigen Zahlungsbelege
- Bei Dämmung-Maßnahmen (außer Rollladenkasten): eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme durch das Fachunternehmen (Formular Fachunternehmensbescheinigung Gebäudehülle)
- Bei Maßnahmen im Denkmal: Genehmigung der Maßnahme durch die Denkmalbehörde