
Die Land-Tags-Wahl
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Die Land-Tags-Wahl ist am 15. Mai 2022.
Das ist an einem Sonntag: von 8 bis 18 Uhr.

Wir wählen den Land-Tag von NRW.
Das ist das Parlament von Nord-Rhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: NRW.

Der Land-Tag hat viele Aufgaben:
- Er macht Gesetze.
- Er ändert Gesetze, die es schon gibt.
- Er wählt den Minister-Präsidenten
oder die Minister-Präsidentin. - Er plant den Haus-Halt.
Also wofür wir das Geld ausgeben.
Zum Beispiel: Für Schulen und die Polizei.

Im Land-Tag arbeiten viele Menschen.
Die Menschen heißen: Abgeordnete.
Wir wählen die Abgeordneten alle 5 Jahre.
Das nennen wir: Land-Tags-Wahl.

Wichtig:
Sie können Hilfe bei der Wahl bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie blind sind.
Oder wenn Sie schlecht gehen können.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Vor der Wahl: Was muss ich wissen?
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht,
- dass Sie wählen dürfen.
Das nennen wir: Wahl-Berechtigung. - wo Sie wählen dürfen.
Das nennen wir: Wahl-Lokal.
Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?
Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:
- Sie sind wenigstens 18 Jahre alt.
- Sie wohnen schon 16 Tage vor der Wahl in NRW.
- Sie sind Deutsche oder Deutscher.
Das heißt:
Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis
oder Pass.

Wichtig:
Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Das nennen wir: Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt hilft Ihnen bei Fragen.
Mehr Infos finden Sie im Internet unter:
neuss.de/infos/wahlen/landtag

Wie kann ich wählen?
Sie packen 2 Sachen ein:
- Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
- Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Sie gehen zu dem Wahl-Lokal,
das in der Wahl-Benachrichtigung steht.
Sie zeigen uns Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Und Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
Dann bekommen Sie den Stimm-Zettel.

Sie gehen allein in die Wahl-Kabine.
Damit Ihre Wahl geheim bleibt.

Ausnahme:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Wenn Sie Hilfe beim Wählen brauchen.
Sie müssen es vorher den Wahl-Helfern
oder Wahl-Helferinnen sagen.

Sie machen 1 Kreuz in jede Spalte vom Stimm-Zettel.
Also insgesamt 2 Kreuze für die Personen
und Parteien, die Sie wählen wollen.
- 1 Kreuz in die rechte Spalte.
- 1 Kreuz in die linke Spalte.

Sie falten den fertigen Stimm-Zettel.
Dann werfen Sie ihn in die Wahl-Urne.
Das ist eine Box für Stimm-Zettel.
Dann sind Sie fertig.

Wen kann ich wählen?
Sie haben 2 Stimmen bei der Wahl:

Erst-Stimme:
Mit der Erst-Stimme wählen Sie eine Person
aus Ihrem Wahl-Kreis in Neuss.
Die Person soll im Land-Tag arbeiten.

Zweit-Stimme:
Mit der Zweit-Stimme wählen Sie eine Partei.
Genauer gesagt:
Wie viele Sitze eine Partei im Land-Tag bekommt.
Die Partei mit den meisten Zweit-Stimmen
gewinnt die Wahl.

Das Wahl-Ergebnis: Was passiert nach der Wahl?
Die Wahl endet um 18 Uhr.
Danach kann niemand mehr wählen.
Wir öffnen die Wahl-Urnen.
Wir zählen die Stimm-Zettel.
Alle können dabei sein und zusehen.

Das Wahl-Amt bekommt die Ergebnisse
von allen Wahl-Lokalen in Neuss.
Wenn wir alle Ergebnisse haben,
geben wir das Wahl-Ergebnis bekannt.
Das dauert meistens ein paar Stunden.
Manchmal kann es auch länger dauern.

Brief-Wahl: Was ist, wenn ich nicht kommen kann?
Wenn Sie nicht wählen gehen können,
dann können Sie Brief-Wahl machen.
Das heißt:
Sie beantragen Brief-Wahl beim Wahl-Amt.
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
wie das geht.

Das Wahl-Amt schickt Ihnen dann einen Brief.
Darin ist der Stimm-Zettel
und 2 leere Brief-Umschläge.

Sie füllen den Stimm-Zettel aus.
Dann stecken Sie die Stimm-Zettel
in den blauen Brief-Umschlag.

Sie bekommen noch einen roten Umschlag.
Daran ist ein Wahl-Schein.
Sie müssen den Wahl-Schein abtrennen.

Sie müssen den Wahl-Schein unterschreiben.
Damit wird Ihre Stimme gültig.
Sie packen den blauen Umschlag mit Ihren Stimmen
in den roten Umschlag mit Ihrem Wahl-Schein.
Das heißt:
Blauer Umschlag: Stimm-Zettel
Roter Umschlag: Wahl-Schein + blauer Umschlag

Wichtig:
Sie müssen beide Umschläge zukleben.

Sie werfen den Brief in den Post-Kasten.
Am besten spätestens 3 Tage vor der Wahl.
Oder Sie geben den Brief im Wahl-Amt ab.
Dafür haben Sie Zeit bis zum
15. Mai 2022, 18 Uhr.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 31 - 90 32 09

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.