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Die Land-Tags-Wahl

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Straße mit Wahl-Plakaten.

Die Land-Tags-Wahl ist am 15. Mai 2022.
Das ist an einem Sonntag: von 8 bis 18 Uhr.

Blaue Karte vom Land Nordrhein-Westfalen.

Wir wählen den Land-Tag von NRW.
Das ist das Parlament von Nord-Rhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: NRW.

Gesetzbuch.

Der Land-Tag hat viele Aufgaben:

  • Er macht Gesetze.
  • Er ändert Gesetze, die es schon gibt.
  • Er wählt den Minister-Präsidenten
    oder die Minister-Präsidentin.
  • Er plant den Haus-Halt.
    Also wofür wir das Geld ausgeben.
    Zum Beispiel: Für Schulen und die Polizei.
Politiker und Politikerinnen im Parlament.

Im Land-Tag arbeiten viele Menschen.
Die Menschen heißen: Abgeordnete.

Wir wählen die Abgeordneten alle 5 Jahre.
Das nennen wir: Land-Tags-Wahl.

Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Wichtig:

Sie können Hilfe bei der Wahl bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie blind sind.
Oder wenn Sie schlecht gehen können.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

  • Amt.
  • Brief mit Umschlag.

Vor der Wahl: Was muss ich wissen?

Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief vom Amt.

In dem Brief steht,

  • dass Sie wählen dürfen.
    Das nennen wir: Wahl-Berechtigung.
  • wo Sie wählen dürfen.
    Das nennen wir: Wahl-Lokal.
  • Menschen, die wählen dürfen. Sie halten Stimmzettel mit einem roten Kreuz in der Hand.
  • Blaue Karte vom Land Nordrhein-Westfalen.
  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?

Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:

  • Sie sind wenigstens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen schon 16 Tage vor der Wahl in NRW.
  • Sie sind Deutsche oder Deutscher.
    Das heißt:
    Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis
    oder Pass.
Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Wichtig:

Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Das nennen wir: Wahl-Benachrichtigung.

Das Wahl-Amt hilft Ihnen bei Fragen.

Mehr Infos finden Sie im Internet unter:
neuss.de/infos/wahlen/landtag

Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

Wie kann ich wählen?

Sie packen 2 Sachen ein:

  1. Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
  2. Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Drei Personen sitzen im Wahl-Lokal. Ein Mann hilft einer Frau im Rollstuhl. Sie zeigt den drei Personen ihre Wahl-Benachrichtigung, damit sie wählen darf.

Sie gehen zu dem Wahl-Lokal,
das in der Wahl-Benachrichtigung steht.

Sie zeigen uns Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Und Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
Dann bekommen Sie den Stimm-Zettel.

Eine Frau stoppt einen Mann, damit der andere Mann allein und geheim wählen kann.

Sie gehen allein in die Wahl-Kabine.
Damit Ihre Wahl geheim bleibt.

Eine Frau im Rollstuhl wählt alleine in der Wahl-Kabine. Ihre Wahl soll geheim bleiben.

Ausnahme:

Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Wenn Sie Hilfe beim Wählen brauchen.
Sie müssen es vorher den Wahl-Helfern
oder Wahl-Helferinnen sagen.

Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

Sie machen 1 Kreuz in jede Spalte vom Stimm-Zettel.
Also insgesamt 2 Kreuze für die Personen
und Parteien, die Sie wählen wollen.

  • 1 Kreuz in die rechte Spalte.
  • 1 Kreuz in die linke Spalte.
Jemand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Sie falten den fertigen Stimm-Zettel.
Dann werfen Sie ihn in die Wahl-Urne.
Das ist eine Box für Stimm-Zettel.
Dann sind Sie fertig.

Straße mit Wahl-Plakaten.

Wen kann ich wählen?

Sie haben 2 Stimmen bei der Wahl:

Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

Erst-Stimme:

Mit der Erst-Stimme wählen Sie eine Person
aus Ihrem Wahl-Kreis in Neuss.
Die Person soll im Land-Tag arbeiten.

Politiker und Politikerinnen im Parlament.

Zweit-Stimme:

Mit der Zweit-Stimme wählen Sie eine Partei.
Genauer gesagt:
Wie viele Sitze eine Partei im Land-Tag bekommt.
Die Partei mit den meisten Zweit-Stimmen
gewinnt die Wahl.

Amt.

Das Wahl-Ergebnis: Was passiert nach der Wahl?

Die Wahl endet um 18 Uhr.
Danach kann niemand mehr wählen.
Wir öffnen die Wahl-Urnen.
Wir zählen die Stimm-Zettel.
Alle können dabei sein und zusehen.

Wahl-Plakat.

Das Wahl-Amt bekommt die Ergebnisse
von allen Wahl-Lokalen in Neuss.
Wenn wir alle Ergebnisse haben,
geben wir das Wahl-Ergebnis bekannt.
Das dauert meistens ein paar Stunden.
Manchmal kann es auch länger dauern.

Amt.

Brief-Wahl: Was ist, wenn ich nicht kommen kann?

Wenn Sie nicht wählen gehen können,
dann können Sie Brief-Wahl machen.

Das heißt:
Sie beantragen Brief-Wahl beim Wahl-Amt.
In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
wie das geht.

Stimm-Zettel mit 2 farbigen Brief-Umschlägen.

Das Wahl-Amt schickt Ihnen dann einen Brief.
Darin ist der Stimm-Zettel
und 2 leere Brief-Umschläge.

Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

Sie füllen den Stimm-Zettel aus.
Dann stecken Sie die Stimm-Zettel
in den blauen Brief-Umschlag.

Brief mit Umschlag.

Sie bekommen noch einen roten Umschlag.
Daran ist ein Wahl-Schein.
Sie müssen den Wahl-Schein abtrennen.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Sie müssen den Wahl-Schein unterschreiben.
Damit wird Ihre Stimme gültig.

Sie packen den blauen Umschlag mit Ihren Stimmen
in den roten Umschlag mit Ihrem Wahl-Schein.

Das heißt:
Blauer Umschlag: Stimm-Zettel
Roter Umschlag: Wahl-Schein + blauer Umschlag

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:

Sie müssen beide Umschläge zukleben.

Brief mit Umschlag.

Sie werfen den Brief in den Post-Kasten.
Am besten spätestens 3 Tage vor der Wahl.

Oder Sie geben den Brief im Wahl-Amt ab.
Dafür haben Sie Zeit bis zum
15. Mai 2022, 18 Uhr.

Amt.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Telefon.

Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 31 - 90 32 09

E-Mail.

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de

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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.