Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung

Wer darf wählen und wie erfahre ich davon? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung.

Zur Europawahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlberechtigten, die am 28.04.2024 in der Stadt Neuss gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden bis zum 19.05.2024 auf Antrag eingetragen.

Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens zum 19.05.2024 erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung mit wichtigen Informationen dazu, wie und in welchem Wahllokal Sie ihr Wahlrecht ausüben können.

Bürger*innen, die bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Neuss melden.

Hier finden Sie uns

Wahlamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)

wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244

Weitere Infos

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
08:00–16:00 Uhr
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