Wahl des Integrationsausschusses 2020
Die Ergebnisse der Wahl werden am darauffolgenden Montag, den 14. September im Internet veröffentlicht.
Was ist der Integrationsausschuss?
Interessierte Migrantinnen und Migranten haben die Möglichkeit, sich auf kommunaler politischer Ebene demokratisch aktiv einzubringen.
Die Stadt Neuss wählt am 13.09.2020 den Integrationsausschuss, welcher den Integrationsrat ablösen wird.
So soll gewährleistet werden, dass die politische Willensbildung und die Anliegen der Migratinnen und Migranten noch deutlicher mit einfließen können.
Der Integrationsauschuss besteht - wie derzeit der Integrationsrat - aus 12 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Neusser Migrantinnen und Migranten, sowie aus 6 Ratsmitgliedern.
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Er ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig und auf Augenhöhe austauschen über Fragen:
- der Chancengerechtigkeit,
- der gleichberechtigten Teilhabe,
- der Migration und Integration
- und vieles mehr
Die Mitglieder des Integrationsausschuss arbeiten ehrenamtlich.
Weitere Informationen u.a. über den derzeitigen Integrationsrat finden Sie hier
sowie auf der Seite des Landesintegrationsrat NRW.
Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsausschusses ist, wer
- nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat, wobei ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben muss.
Zusätzlich muss die Person am Wahltag, dem 13.09.2020
- mindestens 16 Jahre alt sein, d.h. vor dem 13.09.2004 geboren sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Neuss ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.
Ausgenommen sind Ausländer*innen,
- die Asylbewerber*innen sind oder
- auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2 Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet.
Voraussetzung ist weiterhin die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Automatisch werden alle Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, bei denen am 35. Tage vor der Wahl, das ist der 09.08.2020, feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie bekommen daher bis spätestens zum 23.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung, mit der Information, dass Sie wahlberechtigt sind und wann Sie in welchem Wahllokal wählen können.
Wählbarkeit
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- wahlberechtigt oder Bürger*in der Stadt Neuss ist,
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Neuss hat
- und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Terminübersicht
- 13.09.2019
Beginn 1-Jahresfrist für rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet - 09.08.2020
an diesem Tag wird das Wählerverzeichnis erstellt - 24.08.2020
Beginn der Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis. - 29.08.2020
Beginn der 16-Tage-Frist für den Aufenthalt im Wahlgebiet (Stadt Neuss) - 02.09.2020
Ende der Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis. Letzte Möglichkeit zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis. - 11.09.2020
18 Uhr, Abschluss des Wählerverzeichnisses. Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Eine Ausnahme bei plötzlicher Erkrankung ist möglich. - 13.09.2020
Wahl zum Integrationsausschuss der Stadt Neuss
-> Die Auszählung der Stimmen erfolgt am darauffolgenden Tag.
Im Anschluss wird zeitnah das Ergebnis verkündet.
Hier finden Sie uns
Wahlamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)
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Telefon: 02131 90-3244
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
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