Termine und Fristen in der Übersicht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Fristen und Termine.
  • 4. August bis zum 24. August 2025
    In diesem Zeitraum werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
  • 4. August bis zum 12 September 2025, 15 Uhr
    In diesem Zeitraum werden Briefwahlunterlagen ausgestellt.
  • 25. August bis 29. August 2025
    In diesem Zeitraum gibt es die Möglichkeit der Einsichtnahme und eines Einspruchs gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses.
  • 2. September 2025
    Bis zu diesem Tag können sich Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie müssen ihre Wahlberechtigung gegenüber dem Wahlamt nachweisen (z.B. Einbürgerungsurkunde).
  • 14. September 2025 – Wahlsonntag
    • Von 08:00 bis 18:00 Uhr – Stimmabgabe
    • bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
    • 16:00 Uhr – Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt oder Einwurf in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses. Die Leerung des Briefkastens erfolgt fristgerecht um 16:00 Uhr.
  • 15. September 2025
    Zentrale Auszählung und Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses

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Wahlamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)

wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244

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Mo.:
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Di.:
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