Briefwahl und Direktwahl

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl. Die Briefwahl gibt dabei allen Wahlberechtigten die Möglichkeit ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben.

Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:

  • Mittels QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)
  • Persönliche Beantragung im Wahlamt
  • Schriftliche Beantragung mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos oder per E-Mail.

Im Einzelnen:
Wahlberechtigte können vom 4. August bis 12. September 2025, 15 Uhr persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen. Die Sofortwahl vor Ort ist jedoch erst nach Erhalt der Stimmzettel möglich (voraussichtlich ab 08.08.2025).
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen können auch mittels QR-Code, über das Internet oder per E-Mail beantragt werden. Stellt ein Wahlberechtigter elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen), so müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Damit eine sichere Identifizierung der Antragstellerin*des Antragstellers möglich ist, muss zusätzlich die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Bei einer schriftlichen Beantragung sollte der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Unterlagen werden dann an die gewünschte Adresse gesandt, wobei selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten, da eine Beförderung der Wahlbriefe an Samstagen und Sonntagen nicht erfolgt. Natürlich kann auch ein formloser, aber eigenhändig unterschriebener Antrag gestellt werden.

Und so geht Briefwahl:

Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl

  • einen orangenen Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl,
  • einen grauen Stimmzettelumschlag und
  • den orangenen Stimmzettel.

1. Schritt:

Auf dem Stimmzettel zeichnen Sie nun Ihr Kreuz in das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl und falten den Stimmzettel zusammen.

2. Schritt:

Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den grauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.

3. Schritt:

Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem orangenen Briefwahlumschlag ab und tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.

4. Schritt:

Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den grauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den orangenen Briefwahlumschlag und verschließen diesen ebenfalls fest.

5. Schritt:

Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, können Sie Ihren Wahlbrief nun in die dortige Wahlurne werfen. Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei mit der Deutschen Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.

Das Merkblatt ist nur zur Information und braucht nicht mit abgegeben werden.

Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 4. August 2025 wie folgt geöffnet:

Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Montag 1. September 2025 (Schützenfestmontag) geschlossen
Dienstag, 2. September 2025 (Schützenfestdienstag) von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag, 12. September 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, 13. September 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.

Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden!

Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Hier finden Sie uns

Wahlamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)

wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244

Weitere Infos

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
08:00–16:00 Uhr
Do.:
13:00–18:00 Uhr
Fr.:
08:00–12:30 Uhr