Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsausschuss ist, wer
- nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat
Zusätzlich muss die Person am Wahltag, dem 14. September 2025
- mindestens 16 Jahre alt sein, d. h. vor dem 15. September 2009 geboren sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Neuss ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.
Wahlbenachrichtigung
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen,
- die Asylbewerber*innen sind oder
- auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet.
Wählbarkeit
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- wahlberechtigt oder Bürger*in der Stadt Neuss ist,
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Neuss hat
- und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlberechtigte Personen werden grundsätzlich von Amts wegen, d. h. automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss aufgenommen und erhalten in der Zeit vom 4. August bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit wichtigen Informationen darüber, wann, wie und wo sie wählen können.
Wer bis spätestens zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt wählen zu dürfen, meldet sich bitte schnellstmöglich im Wahlamt der Stadt Neuss.
Hier finden Sie uns
Wahlamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
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- 08:00–12:30 Uhr