Häufige Fragen (FAQ)

Welchen Eingang des Rathauses benutze ich am Besten?
Sie finden uns am Einfachsten, wenn Sie den Eingang 2 am Bürgeramt (dort befinden Sie sich im Untergeschoss) oder den Haupteingang am Markt benutzen. Von dort müssen Sie in das 1. Obergeschoss und den Beschilderungen folgen. 

Wo können wir oder unsere Gesellschaft am Besten parken? 
Die aktuelle Parkhaus Belegung können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2023 das Parkhaus unter dem Rathaus wegen Sanierungsarbeiten geschlossen ist. Weitere Informationen finden Sie unter. www. cityparkhaus-neuss.de 

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden gemeldet ist. Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit. Wenn einer der beiden Wohnsitze auch Eheschließungsort ist, so ist es sinnvoll, sich direkt dort anzumelden.

Kann die Eheschließung auch in einem anderen Standesamt erfolgen?
Selbstverständlich können Sie in jedem anderen Standesamt heiraten. Setzen Sie sich bitte vor der Anmeldung mit Ihrem Wunschstandesamt in Verbindung. Bei der Anmeldung sagen Sie bitte, in welchem Standesamt Sie innerhalb der Bundesrepublik heiraten wollen. Wir senden dann Ihre Anmeldeunterlagen mit der Ermächtigung an Ihr Wunschstandesamt.

Muss die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam erfolgen?
Grundsätzlich gilt, dass die Eheschließung gemeinsam und persönlich angemeldet werden sollte. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Ein Vordruck zur Vollmacht finden Sie hier.

Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Seit dem 1. Juli 1998 ist das „Aufgebot“ (Aushang) entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung der Eheschließung sofort verbindlich und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass die Ehe innerhalb dieser sechs Monate geschlossen werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung auch erst frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Wunschtermin erfolgen kann. Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung kann auch eine kürzere Gültigkeitsdauer möglich sein.

Welche Namensführung können wir in der Ehe wählen? 
Informationen zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe finden Sie hier

Mit welchen Gebühren ist zu rechnen? 

Prüfung der Ehefähigkeit  40 Euro bzw. 66 Euro
optional Stammbuch  18 bis 30 Euro 
nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft 40 Euro
erweiterte Meldebescheinigung bei Wohnsitz in Neuss 9 Euro
Bescheinigung über Namensänderung 9 Euro
(internationale) Eheurkunde/Registerausdruck je 12 Euro
Eheschließung außerhalb des Rathauses 66 Euro bzw. 100 Euro (je nach Entfernung)
Trauungen an Samstagen 66 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 40 bzw. 66 Euro
Versicherung an Eides Statt 21 Euro


Wo finde ich beim Oberlandesgericht ermächtigte Übersetzer*innen zur Übersetzung von Urkunden? 
Eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank von ermächtigten Übersetzer*innen finden Sie hier.  Internationale Urkunden müssen grundsätzlich nicht übersetzt werden.

Wer darf für die Anmeldung der Eheschließung sowie bei der Eheschließung dolmetschen? 
Es ist kein professionaler Dolmetscher erforderlich.  Allerdings darf auch ein Beteiligter nicht in eigenen Angelegenheiten tätigt werden. Das bedeutet Sie können eine volljährige Person aus dem Bekannten- oder Freundeskreis bitten das Dolmetschen zu übernehmen.

Welcher zeitliche Rahmen wird für eine Eheschließung angesetzt?
Die Eheschließungen dauern bis zu 30 Minuten. Eheschließungen mit Dolmetscher*in dauern länger. 

Brauchen wir für unsere Eheschließung Trauzeugen?
Trauzeugen sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Trauzeugen benennen möchten oder alleine ins Standesamt zu Ihrer Eheschließung kommen möchten.  Sofern Sie Trauzeugen wünschen, sollten es maximal zwei volljährige Trauzeugen sein. 

Wo bekommen wir unser Stammbuch und wozu benötigt man eins? 
Das Stammbuch ist optional und ein Aufbewahrungsort für Ihre Urkunden. Das Stammbuch können Sie gern im Rahmen Ihrer persönlichen Anmeldung oder kurz vor Ihrem Eheschließungstermin aussuchen. Eine vielseitige Auswahl finden Sie in unserer Vitrine im Standesamt. 

Benötigen wir für die Eheschließung Ringe? 
Grundsätzlich brauchen Sie keine Ringe. Ein Ringwechsel kann allerdings auf Ihren Wunsch in die Trauung eingebunden werden und gerne von Treuzeugen, Kindern etc. überreicht werden. 

Dürfen wir Reis oder Konfetti werfen? 
Das Werfen von Reis (oder anderen Lebensmitteln) ist nicht erlaubt ebenso wenig das Werfen von Konfetti aus Kunststoff und Metallfolie. Außerhalb des Rathauses dürfen Sie gerne werfen getreu dem Motto: Blüten statt Konfetti!