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Einfache formfreie E-Mails

Die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten an die Stadt Neuss ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich, bei dem eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine Unterschrift benötigt, können Sie uns per E-Mail zusenden.
E-Mails sind allerdings, vergleichbar mit Postkarten, auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden Hacker lesbar und könnten dabei grundsätzlich auch verändert werden.

Daher gelten hierfür die nachfolgend dargestellten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen:

Zentrale E Mail Adresse (formfreie E-Mails)

Für die formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail hat die Stadt Neuss die zentrale Adresse stadtverwaltung@stadt.neuss.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie im Serviceportal der Stadt Neuss weitere E-Mail-Adressen städtischer Ämter und Dienststellen.

Kontaktdaten können Sie außerdem Anschreiben und Bescheiden entnehmen, die Sie in Papierform von der Stadt Neuss erhalten haben.

Wichtig: Bitte teilen Sie uns Ihrerseits Ihre Absenderangaben mit, damit wir ggf. mit Ihnen in Kontakt treten können (Name, Anschrift, Rufnummer, ggf. abweichende E Mail Adressen für Rückfragen, Rückantworten etc.).

Bitte senden Sie der Stadtverwaltung Neuss keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Darüber hinaus stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenem Brief.