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Wohnortwechsel

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Wohnortwechsel und seine Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis.

Um wählen zu können, muss die/der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 03. April 2022.

Anmeldungen und Abmeldungen bis einschließlich zum 03. April 2022

Alle Anmeldungen bei der Stadt Neuss bis zum Stichtag führen zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss von Amts wegen. Alle Abmeldungen hingegen bedeuten die Nichteintragung bzw. Streichung aus dem hiesigen Wählerverzeichnis.

Zuzug von außerhalb des Landes und Anmeldung einer Hauptwohnung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum 29. April 2022

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum von außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zuziehen und mit einer Hauptwohnung in Neuss anmelden, werden ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung zuständigen Stimmbezirks der Stadt Neuss eingetragen.

Zuzug von einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes und Anmeldung einer Hauptwohnung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum 24. April 2022

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum von einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zuziehen und mit einer Hauptwohnung in Neuss anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung zuständigen Stimmbezirks der Stadt Neuss eingetragen. Im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes werden Sie dann gestrichen.

Zuzug von einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes und Anmeldung einer Hauptwohnung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 25. April 2022 bis zum 29. April 2022

Wahlberechtigte, die von einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Zeitraum zuziehen und mit einer Hauptwohnung in Neuss anmelden, werden nur auf Einspruch in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen. Im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes werden Sie dann gestrichen.

Umzug und Ummeldung innerhalb der Stadt Neuss in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum Wahltag

Ein Umzug und die Ummeldung innerhalb dieses Zeitraums und innerhalb der Stadt Neuss führt zu keiner Veränderung des Wählerverzeichnisses. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte dem zum Stichtag festgelegten Stimmbezirk zugeordnet bleiben und auch im dortigen Wahllokal wählen gehen müssen. Über die Beantragung eines Wahlscheines ist es jedoch möglich, am Wahltag in einem beliebigen anderen Stimmbezirk desselben Wahlkreises wählen zu gehen oder seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Zuzug und Anmeldung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 30. April 2022 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte, die sich nach dem 29. April 2022 in Neuss anmelden, können nicht mehr in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss aufgenommen werden. Im Falle eines Zuzugs aus einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen verbleiben sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnorts und können dort ihr Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl ausüben.

Personen, die nicht für eine Wohnung gemeldet sind

Personen, die nicht für eine Wohnung in Neuss gemeldet sind, sich jedoch im Stadtgebiet gewöhnlich aufhalten und wählen möchten, müssen bis spätestens zum 24. April 2022 beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählervereichnis stellen.