Finanzielle Hilfen

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Lukas ist acht Jahre alt und körperlich behindert. Seine Eltern wünschen sich, dass er eine Regelschule besucht, denn Lukas ist sehr intelligent und wissbegierig.

Doch allein kann er den Schulalltag im Rollstuhl dort nicht bewältigen. Daher stellten die Eltern beim Sozialamt den Antrag auf Schulbegleitung für ihren behinderten Sohn. Ein Zivildienstleistender begleitet Lukas nun seit einigen Monaten in die Schule, hilft ihm bei Herausholen der Hefte und Stifte, trägt den Schulranzen und verstaut bei Ausflügen den Rollstuhl im Bus. Die Kosten für die Schulbegleitung werden über das Sachgebiet Eingliederungshilfe für behinderte Menschen abgerechnet.

Die Eingliederungshilfe soll den behinderten Menschen zu einem weitgehend selbständigen Leben verhelfen. Dies geschieht durch eine Hilfe zur Teilhabe in der Gemeinschaft oder die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen neben der Schulbegleitung auch die Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher, Hilfen beim Umbau einer nicht behindertengerechten Wohnung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und vieles mehr.

Welche Leistungen im Einzelnen unter die Eingliederungshilfe fallen und welche finanziellen Hilfen es darüber hinaus für behinderte Menschen gibt, erfahren Sie hier: