06. Mai 2025

Fütterungsverbot von Wildtieren beachten

Fütterung schadet Tieren und der Gewässerqualität

Mit den ersten warmen Frühlingstagen zieht es viele Menschen in die Parks und Grünanlagen der Stadt Neuss. Dabei ist es verständlich, dass der Wunsch entsteht, Wildtiere wie Enten, Gänse oder Tauben aus nächster Nähe zu erleben und ihnen vermeintlich etwas Gutes zu tun. Die Stadt Neuss bittet daher alle Bürger*innen herzlich darum, auch in diesem Jahr auf das Füttern von Wildtieren zu verzichten – zum Wohl der Tiere und zur Erhaltung unserer städtischen Natur.

Die Grünflächenordnung der Stadt sieht ein generelles Fütterungsverbot vor. Es betrifft nicht nur Wasservögel, sondern zum Beispiel auch Tauben und Nutria. Ziel ist es, die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten zu unterstützen und gleichzeitig die Qualität unserer Gewässer sowie die Sauberkeit der Parks zu erhalten.

Viele Wildtiere finden in ihrer Umgebung alles, was sie für eine gesunde Ernährung brauchen – von Gräsern und Wasserpflanzen bis hin zu Insekten und kleinen Wassertieren. Zusätzliches Futter, insbesondere Brot, ist für sie nicht nur ungeeignet, sondern kann krank machen. Auch das Ökosystem leidet: Überfütterung fördert Algenwachstum, verschlechtert die Wasserqualität und kann langfristig die Artenvielfalt beeinträchtigen.

In der Vergangenheit hat der Kommunale Service- und Ordnungsdienstes (KSOD) sowie die Parkaufsicht bereits viele Gespräche mit Bürger*innen geführt und über die Gründe des Fütterungsverbots informiert. Um die Wildtiere wirkungsvoll zu schützen, werden Verstöße seit 2023 nun auch mit entsprechenden Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Die Stadt setzt dabei weiterhin auf Dialog und Aufklärung, appelliert jedoch auch an die Eigenverantwortung der Besucherinnen.

Denn: Nur wenn Wildtiere ihre natürlichen Verhaltensweisen beibehalten, können sie gesund bleiben – und unsere Grünanlagen ein Ort der Erholung für alle.