Ein roter Wahlschein wird im Wahlamt in eine Wahlurne geworfen.

Briefwahl und Direktwahl

Am Wahltag verhindert? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 8. August 2025).

Briefwahl

Wahlberechtigte können vom voraussichtlich 08.08.2025 bis 12.09.2025, 15 Uhr persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jeder Wahlberechtigte erhält nur seine persönlichen Unterlagen. 
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Hierzu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt, wobei selbstverständlich auch abweichende Anschriften wie beispielsweise Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten. Wählende sorgen eigenverantwortlich für einen fristgemäßen Zugang bei der Gemeindebehörde. Natürlich kann auch ein formloser Antrag gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch digital beantragt werden. Zum Beispiel durch das Ausfüllen und Versenden einer formlosen E-Mail. Wahlberechtigte können elektronisch den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) stellen, hierzu müssen in der E-Mail folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Damit eine sichere Identifizierung des Antragstellers möglich ist, muss zusätzlich die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort finden Sie ebenfalls einen QR-Code über welchen Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können.

Hier können Sie die Briefwahl elektronisch beantragen.

Bitte beachten Sie, dass sie eine postalische oder elektronische Beantragung so frühzeitig wie möglich durchführen, um eine rechtzeitige Ankunft ihrer Wahlunterlagen auf postalischem Wege zu gewährleisten.

Wenn ein/e Wahlberechtigte/r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 14.09.2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, kann bis 13.09.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden!

Direktwahl

Das Wahlamt ist ab dem 04.08.2025 bis zum 14.09.2025 für Sie geöffnet. Im Zeitraum vom voraussichtlich 08.08.2025 bis 12.09.2025, 15 Uhr, haben Sie die Möglichkeit, bereits vor dem Wahlsonntag Ihre Stimme vor Ort abzugeben.

Das Wahlamt hat wie folgt geöffnet:
Montag bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten:

Montag, 01.09.2025 (Schützenfestmontag) geschlossen
Dienstag, 02.09.2025 (Schützenfestdienstag) von 08.00 bis 12.00 Uhr


Am 12.09.2025 ist das Wahlamt von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Am 13.09.2025 ist das Wahlamt von 08:30 bis 12:00 Uhr nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine oder verlorener Wahlscheine für Sie geöffnet. 
Am 14.09.2025 steht Ihnen das Wahlamt für die Ausstellung von Wahlscheinen für Wahlberechtigte mit plötzlichen Erkrankungen zur Verfügung. 
 

Sie finden das Wahlamt im Rathaus Rundbau, Markt 2, Eingang 3 (Passage – gegenüber des Bürgeramtes).

Sie können auch schon vorab im Wahlamt wählen, wenn Sie zum Beispiel am Wahltag verhindert sind oder am Wahlsonntag etwas anderes vorhaben.

Die direkte Wahl im Wahlamt ist rechtlich als Briefwahl zu bewerten.

Und so geht Briefwahl:

  • Halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
  • Halten Sie wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Eine Antragstellung ohne vorliegende Wahlbenachrichtigung ist ebenfalls möglich.

Wahlberechtigte erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl

  • einen hellroten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag und
  • im Falle der Kommunalwahl vier Stimmzettel (Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin = blau, Stadtrat = weiß, Landrat/Landrätin = grün, Kreistag = gelb)
  • sind Sie für die Integrationsausschusswahl wahlberechtigt, erhalten Sie ggf. zusätzlich einen hellorangenen Wahlschein, einen Stimmzettel in orange und einen grauen Stimmzettelumschlag

1. Schritt:

Auf den Stimmzetteln kreuzen Sie nur einen Wahlvorschlag an. Pro Stimmzettel dürfen Sie ein Kreuz machen.

2. Schritt:

Dann stecken Sie die zusammengefalteten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen fest. Im Falle der Integrationsausschusswahl stecken Sie den orangenen Stimmzettel in den grauen Stimmzettelumschlag.

3. Schritt:

Anschließend trennen Sie den Wahlschein an der perforierten Linie von dem hellroten/orangenen Wahlscheinumschlag ab und unterschreiben die eidesstattliche Versicherung unter Angabe des Datums eigenhändig und persönlich.

4. Schritt:

Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den blauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlscheinumschlag bzw. den Wahlschein als auch den grauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den orangenen Wahlscheinumschlag und verschließt diesen ebenfalls fest.

5. Schritt:

Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, kann der Wahlbrief in die dortigen Wahlurnen eingeworfen werden. Wählen Sie von zu Hause, kann der Wahlbrief entgeltfrei mit der Deutschen Post an das Wahlamt geschickt, im Wahlamt abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Den Hausbriefkasten des Rathauses finden Sie in der Treppe vor dem Haupteingang des Rathauses am Marktplatz.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlamtes gerne weiter.

Das Wahlamt hat wie folgt geöffnet:

Montags bis mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Montag 1. September 2025 (Schützenfestmontag) geschlossen
Dienstag, 2. September 2025 (Schützenfestdienstag) von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag, 12. September 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, 13. September 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.

Hier finden Sie uns

Wahlamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)

wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244

Weitere Infos

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
08:00–16:00 Uhr
Do.:
13:00–18:00 Uhr
Fr.:
08:00–12:30 Uhr