Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger*in) besitzt,
- seit mindestens 03.08.2025 in Neuss mit Hauptwohnung gemeldet ist (bei Zuzug, Anmeldung mit Hauptwohnung und Ummeldung zwischen dem 04.08. und dem Wahltag finden Sie hier gesonderte Hinweise),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer am Stichtag 03.08.2025 die Wahlrechtsvoraussetzung erfüllt und in Neuss mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird „von Amts wegen“ in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält bis zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann und ob das Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Neuss melden.
Wahlamt der Stadt Neuss
Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 / 90 - 3244
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
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Wahlamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
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