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Stadt Neuss fördert Dach- und Fassadenbegrünungen mit Landesfördermitteln

Die Verwaltung setzt sich weiter für eine klimaangepasste Stadt Neuss ein und stellt im Zuge des Landesförderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ weitere 40.000 Euro für private und gewerbliche Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung.

Hinweis

Die Anmeldefrist für die Antragstellung ist abgelaufen. Dementsprechend können derzeit keine neuen Anträge mehr eingereicht werden.

Begrünungsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas: Sommerliche Hitzebelastung wird durch mehr Grün verringert, Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert und Regenwasser wird zurückgehalten oder versickert. So kann auch die Gefahr durch Starkregenereignisse verringert werden.

Daneben haben Dach- und Fassadenbegrünungen auch wichtige Funktionen für den Umweltschutz und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sodass die Artenvielfalt in der Stadt gesteigert wird. Mit der Begrünung wird auch das Wohnumfeld attraktiver: das Wohlbefinden und die Lebensqualität werden gesteigert.

Daher fördert die Stadt Neuss Dach- und Fassadenbegrünungen an und auf privaten und gewerblichen Gebäuden. Dazu hat sie einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 40.000 Euro im Zuge des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Für die Berechnung der Fördersumme sind die Art der Begrünung und die Lage im Stadtgebiet entscheidend. So erhalten Maßnahmen im Fördergebiet A die höchsten Förderungen. Die Fördersumme wird anteilig an den für die/den Antragssteller/in anfallenden Kosten berechnet.

  • Intensive Dachbegrünungen werden mit bis zu 50 % der anrechenbaren Ausgaben der Antragssteller/-innen gefördert
  • Extensive Dachbegrünungen werden mit bis zu 40 % der anrechenbaren Ausgaben der Antragssteller/-innen gefördert
  • Fassadenbegrünungen werden mit bis zu 40 % der anrechenbaren Ausgaben der Antragssteller/-innen gefördert
  • Die maximale Fördersumme pro Antragsteller/in beträgt dabei 4.000 €.

Es werden benötigt:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Ein Foto des Objektes (Dach, oder Fassade) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Ein Angebot eines Fachunternehmens, eines Dachdeckers, eines Landschaftsbauers o.ä.
  • notwendige Genehmigungen (Einverständniserklärung des Eigentümers/ der Eigentümerin)
  • Die gesamten Unterlagen müssen postalisch an Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Str. 67a, 41464 Neuss oder per Fax unter 02131 90-3370 oder als Scan an klimaanpassung@stadt.neuss.de gesendet werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in unserem Flyer zum Förderprogramm „ExtraGrün 2.0“ für Dach- und Fassadenbegrünung und in der Förderrichtlinie.

Hier können Sie die Karte der Fördergebiete herunterladen.

Darüber hinaus können Sie im Gründachpotentialkataster der Stadt Neuss einsehen, ob Ihr Gebäude für eine Begrünung geeignet ist. Bei der Frage, welche Bepflanzung für eine Begrünung in Frage kommt, kann diese Auflistung möglicher Pflanzen hilfreich sein.

Neuss, im Juli 2021