Hundefreilaufflächen in Neuss

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Daher hat der Rat der Stadt Neuss am 14.12.2018 beschlossen, im Gegenzug zu der gemäß der Straßenordnung und Grünanlagenordnung bestehenden Anleinpflicht, Hundefreilaufflächen auszuweisen.
Somit kann sowohl den Erfordernissen der artgerechter Haltung von Hunden, als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung getragen werden.
In Absprache mit den politischen Gremien wurden nachfolgend aufgeführte Hundefreilaufflächen ausgewiesen. Die durch Schilder und gelb markierte Pflöcke gekennzeichneten Flächen dienen dem freien Auslauf von Hunden – mit Ausnahme gefährlicher Hunde im Sinne des § 3 des Landes-Hundegesetzes.
Die Flächen sind ganzjährig durch die Hundebesitzer und deren Tiere nutzbar.
Bitte nutzen Sie als verantwortungsbewusste Hundehalterin und Hundehalter ausschließlich diese Flächen, um Ihren Hund von der Leine zu lassen.
Die Hundefreilaufflächen sind keine Hundetoiletten.
Nehmen Sie im Bedarfsfall den Hundekot unverzüglich mit einer Tüte auf und entsorgen diesen im nächsten öffentlichen Abfallbehälter oder zu Hause in der Restmülltonne.
Verstöße wegen des Nichtentfernens von Tierkot werden mit einem Bußgeld bis zu 75 Euro geahndet.
Außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufflächen gilt grundsätzlich die Anleinpflicht. Kinderspielplätze sind für Hunde Tabu. Handeln Sie immer rücksichtsvoll.
- Nordpark
- Wiese im Rheinpark
- Kirmesplatz Gnadental
- Westpark
- Sportanlage Erprather Straße
- Fläche am Derikumer Hof
- Zedernweg
- Friedhof Grimlinghausen
- Rindergraben
- Allerheiligen A
- Grünfläche südwestlich Südpark
Freilaufflächen und Hundewiesen
- Nordpark
- Wiese im Rheinpark
- Kirmesplatz Gnadental
- Westpark
- Sportanlage Erprather Straße
- Fläche am Derikumer Hof
- Zedernweg
- Friedhof Grimlinghausen
- Rindergraben
- Allerheiligen A
- Grünfläche südwestlich Südpark
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