Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium

Informationen in Leichter Sprache

Schul-Gebäude mit Menschen.

Sie haben keinen deutschen Pass oder Ausweis?
Aber Sie wollen in Deutschland studieren?

Dann brauchen Sie eine Erlaubnis vom Amt.

Die Erlaubnis heißt:
Aufenthalts-Erlaubnis zu Studien-Zwecken.

Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Sie dürfen in Deutschland studieren.

Sie müssen dafür zum Integrations-Amt gehen.
Die Adresse steht unter: Kontakt.

Wichtig:
Bringen Sie alle nötigen Papiere mit.

Wie bekomme ich die Aufenthalts-Erlaubnis
fürs Studium?

Karte von Deutschland mit Flagge.

Sie brauchen ein Einreise-Visum.
Damit Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium bekommen.

Ein Einreise-Visum ist eine Erlaubnis.
Mit einem Visum dürfen Sie in ein Land einreisen.
Mit einem Visum dürfen Sie in einem Land bleiben.

Ich habe noch kein Einreise-Visum fürs Studium:

Amt.

Wenn Sie noch kein Einreise-Visum haben,
müssen Sie ein Visum zum Studien-Aufenthalt beantragen.

Das müssen Sie bei der Deutschen Auslands-Vertretung
von Ihrem Heimat-Land
tun.

Wichtig:
Das Visum muss für das Studium gelten.
Mit einem Besuchs-Visum bekommen Sie
keine Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium.

Ich habe ein Einreise-Visum fürs Studium:

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Sie haben schon ein Visum fürs Studium?
Und Sie sind schon in Deutschland?
Dann gehen Sie zum Integrations-Amt in Neuss.

Wichtig:
Sie müssen zu uns kommen,
bevor Ihr Visum abläuft.

Bitte zeigen Sie uns diese Papiere:

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

    Ihren gültigen Pass
    mit Kopien von allen Seiten

  • Eine Seite und eine Kopie von der Seite.

    1 Pass-Foto.
    Das Foto soll nicht älter als 1 Jahr sein.
    Das Foto muss bio-metrisch sein.
    Das heißt:
    Die Person ist gut zu erkennen.
    Das Gesicht ist gut zu sehen.
    Der Kopf ist gerade.
    Der Mund ist geschlossen.
    Der Hintergrund ist einfarbig.
    Befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos:

    Link.

    Regeln für Pass-Fotos lesen

  • Arbeits-Vertrag.

    Nachweise für Ihren Lebens-Unterhalt
    Das heißt: Sie müssen nachweisen,
    dass Sie selbst für sich sorgen können.
    Dass Sie genug Geld für Essen und Trinken haben.
    Zum Beispiel: Mit Ihrem Arbeits-Vertrag.

  • Wohn-Vertrag.

    Kopie von Ihrem Miet-Vertrag
    Sie müssen nachweisen, wo Sie wohnen.
    Dass Sie in einer Wohnung
    oder einem Haus leben.
    Sie müssen uns dafür eine Kopie
    von Ihrem Miet-Vertrag zeigen.

  • Versicherungsgebäude mit Pfeil auf Versicherungs-Karte und Pfeil zeigt auf Besuch beim Arzt und Zahnarzt sowie Krankenhaus.

    Nachweis von Ihrer Kranken-Versicherung
    Sie müssen nachweisen,
    dass Sie eine Kranken-Versicherung haben.
    Zum Beispiel:
    Sie zeigen uns Ihre Karte
    von der Kranken-Versicherung.

  • Schul-Gebäude mit Menschen.

    Nachweis von der Universität
    Sie müssen nachweisen,
    dass Sie an der Universität studieren.
    Der Nachweis heißt:
    Im-ma-tri-ku-la-tions-Bescheinigung.

  • Nachweis von einem Sprach-Kurs
    Sie müssen nachweisen,
    wenn Sie einen Sprach-Kurs in Deutschland machen.

  • Bescheinigung.

    Nachweis über Ihr Studium
    Wenn Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis verlängern wollen,
    müssen Sie uns eine Bescheinigung zeigen.

    Die Bescheinigung heißt:
    Studien-Verlaufs-Bescheinigung.
    Sie bekommen die Bescheinigung von der Universität.

Amt.

Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Wir sagen Ihnen im Amt,
welche Papiere Sie brauchen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

Gesetzbuch.

Die Regeln zum Aufenthalt zum Studium
stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: AufenthG.

Link.

Aufenthalts-Gesetz lesen

Mehr Infos

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de