Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Integrations-Kurs

Informationen in Leichter Sprache

Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Sie können einen Kurs machen:
Wenn Sie aus dem Ausland sind.
Wenn Sie neu in Deutschland sind.

Dann brauchen Sie vielleicht Hilfe
beim Start in Deutschland.
Und beim Deutsch lernen.

Karte von Deutschland mit Flagge.

Dafür gibt es Integrations-Kurse.
Hier lernen Sie die deutsche Sprache.
Und Sie lernen mehr über das Leben in Deutschland.

Amt.

Wichtig:
Sie brauchen für den Integrations-Kurs
eine Teilnahme-Berechtigung vom Amt.

Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie haben das Recht
einen Kurs zu machen.

Was lerne ich im Integrations-Kurs?

Menschen machen einen Kurs.

Ein Integrations-Kurs hat 2 Teile:

  1. einen Sprach-Kurs und
  2. einen Orientierungs-Kurs.
Karte von Deutschland mit Flagge.

Im Sprach-Kurs lernen Sie Deutsch.

Im Orientierungs-Kurs lernen
Sie mehr über Deutschland.
Zum Beispiel:

  • Gesetzbuch.
    Über die Gesetze.
  • Über die Lebens-weise.
  • Über die Geschichte.
Jemand bestimmt selbst über seine Freizeit: Fußball, Singen Tee trinken.

Das Ziel vom Integrations-Kurs ist:
Sie sollen Deutsch lernen.
Sie sollen allein in Deutschland zurecht kommen.
Ohne die Hilfe von anderen Menschen.

Leichte Sprache – Mann liest ein Buch und freut sich

Das heißt zum Beispiel:
Sie können dann allein

  • Einkaufen.
  • Zum Arzt gehen.
  • Zum Amt gehen.
  • Und viele andere Dinge.

Wer muss einen Kurs machen?

Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Ob Sie einen Kurs machen dürfen oder müssen,
hängt von verschiedenen Fragen ab:

  1. Wie gut sprechen Sie Deutsch?

  2. Länder von Europa in verschiedenen Farben.

    Woher kommen Sie?

    Wenn Sie aus Europa kommen,
    haben Sie meist kein Recht auf einen Kurs.

    Aber Sie können einen Antrag stellen,
    wenn Sie trotzdem einen Kurs machen wollen.
    Zum Beispiel: Weil Sie Deutsch lernen wollen.

  3. Leute suchen Asyl in Deutschland.

    Wann sind Sie nach Deutschland gekommen?

    Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005
    nach Deutschland gekommen sind,
    haben Sie meistens das Recht auf einen Kurs.
    Das heißt: Sie dürfen einen Kurs machen.

Eine Frau versteht etwas nicht.

Achtung:
Es kann auch sein, dass Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt: Sie müssen einen Kurs machen.

Zum Beispiel: Wenn Sie kein Deutsch verstehen.
Oder wenn Sie nur wenig Deutsch können.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Manchmal müssen Sie auch einen Kurs machen,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Wo kann ich einen Integrations-Kurs machen?

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Hier finden Sie eine Liste mit allen Einrichtungen,
die Integrations-Kurse machen:

Link.

Liste mit Integrations-Kursen

Amt.

Mehr Infos stehen auf den Internet-Seiten vom Bundes-Amt.
Dort können Sie nach Kursen in Ihrer Nähe suchen:

Infos vom Bundes-Amt

Was ist, wenn ich nicht zum Kurs gehe?

Gesetzbuch.

Es ist gegen das Gesetz:
Wenn Sie nicht zum Kurs gehen.
Oder wenn Sie den Kurs abbrechen.
Obwohl Sie dazu verpflichtet sind.

Das heißt:
Das ist verboten!

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Sie müssen dann eine Strafe zahlen.
Sie müssen bis zu 1.000 Euro zahlen.
Oder Ihre Sozial-Leistungen werden gekürzt.
Wenn Sie Geld vom Amt bekommen.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Das heißt:
Sie bekommen dann weniger Geld vom Amt.
Zum Beispiel: Weniger Sozial-Hilfe.

Weniger Geld.

Und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis wird
vielleicht nicht verlängert.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Das heißt:
Wenn Ihre Aufenthalts-Erlaubnis abläuft,
müssen Sie Deutschland vielleicht verlassen.
Und in Ihre Heimat zurück gehen.
Oder in ein anderes Land.

Wann soll ich einen Kurs machen?

Karte von Deutschland mit Flagge.

Ein Integrations-Kurs ist gut:
Wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.
Wenn Sie hier leben und arbeiten wollen.

Eine dunkelhäutige Frau wird von einer Gruppe willkommen geheißen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis wollen.
Das ist eine Erlaubnis dafür,
dass Sie in Deutschland leben dürfen.

Verschiedene Menschen: Jung und alt, mit und ohne Behinderung.

Sie bekommen die Niederlassungs-Erlaubnis nur:

  • Wenn Sie genug Deutsch sprechen.
  • Und etwas über Deutschland wissen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie etwas über die Gesellschaft wissen.
  • Und über die Regeln und Gesetze in Deutschland.
Ein Mann versteht etwas.

Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis beantragen,
reicht ein Integrations-Kurs als Nachweis.

Jemand bestimmt selbst über seine Freizeit: Fußball, Singen Tee trinken.

Damit können Sie dem Amt zeigen:
Ich habe einen Integrations-Kurs gemacht.
Ich kann genug Deutsch sprechen.
Ich weiß etwas über Deutschland:
Über die Regeln und die Rechte.
Und über die deutsche Gesellschaft.

Das bedeutet: Ein Integrations-Kurs ist
wichtig für eine Niederlassungs-Erlaubnis.

Es gibt noch mehr Vorteile:

Viele Menschen in Deutschland.

Sie werden vielleicht schneller ein-gebürgert.
Wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.

3 Fachleute mit Zeugnis.

Ein-gebürgert heißt:
Sie werden deutscher Bürger.
Oder deutsche Bürgerin.

Sie bekommen einen deutschen Pass.
Und Sie dürfen in Deutschland leben.

Wie bekomme ich eine Teilnahme-Berechtigung?

Amt.

Die Teilnahme-Berechtigung bekommen Sie
im Integrations-Amt.

Achtung:
Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 eingereist sind,
haben Sie meistens ein Recht auf einen Kurs.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Das heißt:
Sie bekommen eine Teilnahme-Berechtigung.
Damit dürfen Sie einen Kurs machen.

Wichtig:

Manchmal bekommen Sie auch
eine Teilnahme-Berechtigung,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Bitte gehen Sie persönlich ins Amt.

Wir prüfen dann:
Ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung
für einen Integrations-Kurs bekommen.

Muss ich persönlich ins Amt gehen?

Amt.

Ja.

Sie müssen persönlich zu uns kommen:
Wenn Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Und eine Teilnahme-Berechtigung brauchen.

Wir beraten Sie gerne.
Wir prüfen, ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung bekommen.

Wie viel kostet das?

Kostenlos – Geld ist durchgestrichen.

Sie müssen nichts bezahlen.
Die Beratung und Prüfung sind kostenlos.

Wo bekomme ich die Teilnahme-Berechtigung?

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de