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Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 gesucht
Meldungen ab sofort online möglich
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 14. September 2025 und eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 sucht die Stadt Neuss noch freiwillige Wahlhelfende. Rund 1.100 engagierte Bürger*innen werden benötigt, um die Wahllokale zu besetzen und als Reservekräfte zur Verfügung zu stehen.
Wahlhelfende übernehmen eine zentrale Rolle bei der Durchführung von Wahlen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Teilhabe. Der Einsatz erfolgt ehrenamtlich, eine Berufung ist für alle Wahlberechtigten möglich. Abhängig von der jeweiligen Funktion im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfenden ein sogenanntes Erfrischungsgeld zwischen 60 und 80 Euro.
Wahlhelfende müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die Voraussetzungen gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) erfüllen. Dazu zählen insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates sowie ein Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Stadt Neuss seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl. Ein Wahlvorstand besteht je nach Größe des Wahllokals aus sechs bis acht Personen – darunter Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in und Beisitzer*innen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen und Ausweise, die Ausgabe der Stimmzettel und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs.
Alle Wahlhelfenden werden im Vorfeld durch das Wahlamt der Stadt Neuss umfassend geschult. Interessierte können sich ab sofort online über das Serviceportal der Stadt Neuss anmelden https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25371/show.
Bei Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Neuss unter wahlhelfer@stadt.neuss.de zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.neuss.de/infos/wahlen/kommunalwahlen/informationen-fuer-wahlhelfende.