
Lachgaskonsum eindämmen
Verwaltung beriet dazu im Haupt- und Sicherheitsausschuss
Die Risiken des Konsums von Lachgas sind gerade für Minderjährige gravierend. Im letzten Haupt- und Sicherheitsausschuss am 27. März 2025 beriet die Verwaltung zu einem angedachten Verkaufsverbot für Lachgas.
Aus Sicht der Verwaltung bietet ein lokales Verkaufsverbot von Lachgas einen ersten, jedoch nicht vergleichbar wirksamen Schritt wie ein bundes- oder landesweites Verkaufsverbot, um die Ausbreitung dieser Partydroge einzudämmen. Auf Bundesebene besteht zwar ein weitgehendes Einvernehmen, ein Verkaufsverbot an Minderjährige gesetzlich zu regeln. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Jahr 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz vorgelegt. Der Entwurf wurde im November vom Bundeskabinett beschlossen, jedoch nicht im Bundestag verabschiedet.
Erste Kommunen ergeifen Maßnahmen
Um dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen dennoch wirksam nachkommen zu können und den missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu verhindern, haben zwischenzeitlich einige Kommunen eigene Maßnahmen ergriffen und mit ordnungsbehördlichen Verordnungen den Verkauf von Lachgas an Minderjährige untersagt, so zum Beispiel Dortmund.
Auch der Vorstand des Städtetages hat in seinen Beratungen am 19. März 2025 empfohlen, nicht auf eine bundes- oder landeseinheitliche Regelung zu warten und zeitnah eine örtliche Regelung zu beschließen. Diese örtliche Verordnung sollte sich an der Verordnung der Stadt Dortmund orientieren, da diese bereits rechtlich umfassend vorgeprüft wurde.
Neuss folgt Empfehlung des Städtetages
Die Verwaltung beabsichtigt daher wie dargestellt der Empfehlung aus dem Vorstand des Städtetages NRW zu folgen und eine ordnungsbehördliche Verordnung nach dem Dortmunder Modell zur Beratung und Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 14. Mai 2025, und in den Rat am Freitag, 16. Mai 2025, einzubringen.
Um den von Lachgas ausgehenden Gefahren wirksam begegnen zu können und eine einheitliche Rechtslage für das sich bundesweit stellende Problem des zunehmenden Lachgaskonsums zu haben, erscheint allerdings nach wie vor ein bundesweit einheitliches Verkaufsverbot an Minderjährige geboten.