Bestattungskosten

Die Sozialhilfe soll beim Tod einer mittellosen Person eine würdige Bestattung sicherstellen, wenn den zur Bestattung verpflichteten Personen die Kostentragung nicht zuzumuten ist.

Dabei sind neben den wirtschaftlichen Verhältnissen unter Umständen auch gewisse subjektive Momente zu berücksichtigen.

Die Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe ist nachrangig, so dass zunächst vorhandener Nachlass sowie Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, zur Deckung des Bestattungsaufwandes einzusetzen sind.

Ihr/e Ansprechpartner/in im Sozialamt hilft Ihnen gerne weiter...

Sozialamt
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Ralf Arnz

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