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Wichtige Hinweise und Informationen zur Stichwahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss
Allgemeine Informationen zur Stichwahl der Wahl des des Landrates des Rhein-Kreises Neuss
Am 28.09.2025 findet die Stichwahl der Wahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss statt. Die Stimmabgabe ist am Wahltag in denselben Wahllokalen wie bereits zur Hauptwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl gelten ebenso für die Stichwahl. Sie bekommen keine separate Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie selbstverständlich trotzdem wählen. Dem Wahlvorstand ist dann zur Identifikation jedoch ein Personalausweis oder Reisepass zwingend vorzulegen.
Sollten Sie schon bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt und somit vorgemerkt haben, bekommen Sie diese Unterlagen unaufgefordert und ohne neuen Antrag in den nächsten Tagen zugeschickt.
Briefwahl und Wahlschein
Sollten Sie noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vorgemerkt haben, besteht wie schon bei der Hauptwahl natürlich trotzdem die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen und die Unterlagen zu beantragen.
Wahlberechtigte können ab dem 16.09.2025, 13 Uhr bis zum 26.09.2025, 15 Uhr, zu den Öffnungszeiten persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jede/r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Anträge liegen auch im Wahlamt aus.
Die Öffnungszeiten des Wahlamts lauten wie folgt:
Montag bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten:
Am 26.09.2025 ist das Wahlamt von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Am 27.09.2025 ist das Wahlamt von 08:30 bis 12:00 Uhr nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine für Sie geöffnet.
Sie finden das Wahlamt im Rathaus Rundbau, Markt 2, Eingang 3 (Passage – gegenüber des Bürgeramtes).
… und so geht’s
- Halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Ihre Wahlberechtigung wird von den Mitarbeitenden geprüft.
- Anschließend erhalten Sie die Wahlunterlagen: Einen Wahlschein, zwei Umschläge (hellrot = Wahlbriefumschlag, blau = Stimmzettelumschlag), ein Merkblatt zur Briefwahl und einen Stimmzettel (Stichwahl des Landrates).
- Gehen Sie in eine der bereitstehenden Wahlkabinen. Hier können Sie ungestört Ihren Stimmzettel kennzeichnen. Dann unterschreiben Sie bitte den Wahlschein, trennen diesen an der perforierten Linie ab und stecken den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Anschließend stecken Sie den blauen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein zusammen in den hellroten Wahlbriefumschlag.
- Den verschlossenen hellroten Wahlbriefumschlag können Sie dann direkt in die bereitstehende Wahlurne einwerfen.
Sie können Ihre Wahlunterlagen natürlich auch mit nach Hause nehmen und den hellroten Wahlbriefumschlag kostenfrei mit der Deutschen Post zurücksenden.
Die Briefwahlunterlagen können auch über das Internet, per Mail oder postalisch beantragt werden. Nutzen Sie gerne auch den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Stellt ein Wahlberechtigter elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen), so müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Hier können Sie die Briefwahl elektronisch beantragen.
Bitte führen Sie eine postalische oder elektronische Beantragung so frühzeitig wie möglich durch, um eine rechtzeitige Ankunft Ihrer Wahlunterlagen auf postalischem Wege zu gewährleisten.
Wenn ein/e Wahlberechtigte/r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 28.09.2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.
Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, kann bis 27.09.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden!
Ansprechpartner
Haben Sie noch weitere Fragen zur Stichwahl?
Nachfolgende Ansprechpartner*innen helfen Ihnen gerne weiter:
Wahlamt der Stadt Neuss
Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 / 90 - 3244
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Allgemeine Anliegen und Rechtsangelegenheiten
David Rathje, Tel.: 02131 / 90 - 3229
Antonia Schünemann, Tel.: 02131 / 90 - 3209
Briefwahlangelegenheiten
Corinna Marx, Tel.: 02131 / 90 - 3244
Wahlhelferangelegenheiten
Petra Lenz, Tel.: 02131 / 90 - 3267
Floreal Klicker, Tel.: 02131 / 90 - 3257
oder an wahlhelfer@stadt.neuss.de
Hier finden Sie uns
Wahlamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 3 (Passage)
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
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