15. August 2025

Badeverbot im Rhein: Sicherheit für alle am Neusser Rheinufer

Die Stadt Neuss hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die das Baden im Rhein verbietet. Grund sind die erheblichen Gefahren durch Strömungen, Schiffsverkehr und Sogwellen – auch im flachen Wasser.

Der Rhein prägt Neuss – er ist Ort der Erholung, Teil unserer Geschichte und täglicher Begleiter vieler Spaziergänge und Radtouren. Doch so idyllisch er wirkt: Der Rhein ist ein stark befahrener Schifffahrtsweg mit tückischen Strömungen, gefährlichen Sogwellen und wechselnden Wasserständen. Immer wieder kommt es zu Badeunfällen, auch mit tödlichem Ausgang.

Selbst im knöcheltiefen Wasser kann man von Strömungen erfasst, aus dem Gleichgewicht gebracht und in den Fluss gezogen werden. Vorbeifahrende Schiffe erzeugen zudem Sogwellen, die an der Oberfläche kaum zu erkennen sind. Diese Gefahren betreffen nicht nur die Badenden selbst, sondern auch mögliche Helferinnen und Helfer.

Um Leben und Gesundheit zu schützen, hat die Stadt Neuss jetzt eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

  • Das Baden im Rhein ist ab sofort auf dem gesamten Neusser Stadtgebiet verboten.
  • Als „Baden“ gilt, sich planmäßig in mehr als knöcheltiefem Wasser aufzuhalten – ob zum Schwimmen, Plantschen, Sport oder zur Abkühlung.
  • Ausnahmen gibt es nur für Einsätze und Übungen von Rettungsdiensten oder Feuerwehr, behördliche Maßnahmen, genehmigte Veranstaltungen, das Ein- und Aussteigen bei Booten an geeigneten Stellen sowie für Angeln und Watfischerei.
  • Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

„Der Rhein gehört zu unserer Heimat und wir genießen seine Nähe. Aber er ist kein sicheres Badegewässer. Dieses Verbot dient nicht dazu, Freude zu nehmen, sondern Leben zu schützen – und zwar das der Badenden ebenso wie das derjenigen, die im Ernstfall helfen würden“, betont Bürgermeister Reiner Breuer.

Die Verordnung schafft damit eine klare Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Ordnungsbehörden, falls gegen das Verbot verstoßen wird. Kontrolliert wird die Einhaltung durch den Kommunalen Service- und Ordnungsdienst der Stadt Neuss (KSOD). 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung kann hier eingesehen werden: https://www.neuss.de/rathaus/bekanntmachungen