V.l.: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Reiner Breuer.

Krankenhausfusion

Bürgermeister Breuer und Landrat Petrauschke haben sich über die Eckpunkte zur Fusion des Lukaskrankenhauses und den Kreiskrankenhäusern verständigt.

Mit der Fusion soll nach dem Willen von Bürgermeister Reiner Breuer und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke das drittgrößte kommunale Krankenhaus in NRW entstehen. Ende März sollen der Neusser Stadtrat und der Kreistag den Weg frei machen für den Verbund der kommunalen Krankenhäuser in Neuss, Dormagen und Grevenbroich. In einer gemeinsamen Pressekonferenz am Nachmittag haben die beiden Hauptverwaltungsbeamten die Eckpunkte dazu vorgestellt.

Petrauschke und Breuer sind sich in der Zielsetzung einig, eine hochwertige medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss durch den Zusammenschluss der Krankenhäuser für die Zukunft sicher zu stellen. Die Fusion der Krankenhäuser sei medizinisch und wirtschaftlich vorteilhaft, sichere die kommunale Trägerschaft und gebe den rund 3.800 Beschäftigten der Krankenhäuser eine gute Perspektive.

Der Zusammenschluss der Krankenhäuser soll zielstrebig aufgenommen werden und „auf Augenhöhe“ stattfinden. Stadt Neuss und Rhein-Kreis Neuss sollen je zur Hälfte Gesellschafter des Krankenhauses sein, wozu der Rhein-Kreis Neuss an die Stadt Neuss einen Ausgleich zu leisten hat. Die genaue Höhe des Ausgleichs wird derzeit noch durch eine Unternehmensbewertung ermittelt. Der Stadt Neuss soll im Zuge der Ausgleichsleistung auch das Recht eingeräumt werden, Gesellschafteranteile an den Kreiswerken zu erhalten.

Bürgermeister Breuer und Landrat Petrauschke wollen dem gemeinsamen Unternehmen moderne und wirkungsvolle Entscheidungsstrukturen geben. Hierzu sollen bis zu drei Geschäftsführer bestellt werden können und ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat mit stimmberechtigten Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deren Tätigkeit eng begleiten.

An der Spitze des Aufsichtsrates soll ein externer Experte oder eine externe Expertin gemeinsam von Kreis und Stadt berufen werden. An dessen oder deren Seite sollen die Hauptverwaltungsbeamten des Kreises und der Stadt Neuss als stellvertretende Vorsitzende stehen. Stadt und Kreis können darüber hinaus die gleiche Anzahl weiterer Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen.