Gefahrenvorbeugung (Brandschutzdienststelle)

Die Gefahrenvorbeugung geht grundsätzlich den Fragen nach, wie Brände verhindert oder ein Schaden eingegrenzt werden kann. Ihre Aufgabe ist es zum Beispiel nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften die Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Sie ist gleichzeitig die Brandschutzdienststelle der Gemeinde nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Praktisch wird die Brandschutzdienststelle bei allen größeren Bauvorhaben vom Amt für Bauberatung und Bauordung oder von Sachverständigen um Stellungnahmen gebeten. Damit wird Vorbeugender Brandschutz schon vor dem Bau aktiv betrieben.

Steht ein Gebäude erst einmal, so wird es abhängig von seiner Art und Größe in regelmäßigen Abständen einer so genannten Brandverhütungsschau unterzogen. Dabei prüfen Feuerwehrbeamte alle Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, erstellen entsprechende Mängelberichte und verfolgen bei Bedarf gemeinsam mit dem Amt für Bauberatung und Bauordnung die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

Leitfäden und Informationen der Brandschutzdienststelle sind im Downloadbereich abrufbar.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Gefahrenprävention. Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen uns per E-Mail unter: 

brandschutzdienststelle@stadt.neuss.de