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FAQ zur Energiekrise (Gas und Strom)

sowie Wohngeld Plus zuzüglich 2. Heizkostenzuschuss

Was ist Wohngeld, wer ist berechtigt und wo muss ich einen Antrag stellen?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Wohngeld können Haushalte und Bürger, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber zu wenig Geld für die Finanzierung der Wohnkosten haben, beantragen. Die Höhe des Wohngeldes fällt unterschiedlich aus  Der Anspruch auf Wohngeld muss gesondert gestellt werden.

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Ansprechpartner:

Sozialamt der Stadt Neuss, Bereich Wohngeld, Promenadenstr. 43–45, 41460 Neuss

Wann habe ich einen Anspruch auf den 2. Heizkostenzuschuss?

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Können auch Heiz- und Nebenkostennachzahlungen zur Übernahme beantragt werden?

Auch Nichtbezieher von Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II (ab Januar 2023 das sogenannte Bürgergeld zuvor Hartz 4) und dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter) haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme von Heiz- und Betriebskostenjahresabrechnungen. Ein entsprechender Antrag muss allerdings unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung bei den zuständigen Stellen gestellt werden.

Ansprechpartner:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, Karl-Arnold-Str.20, 41462 Neuss
  • Grundsicherung im Alter (SGB XII), Sozialamt der Stadt Neuss, Promenadenstr. 43–45, 41460 Neuss

Gaspreisbremse und Strompreisbremse

Die Preise für Gaskunden sind in den letzten Monaten weiter stark angestiegen. Zusätzlich zu den Maßnahmen der drei Entlastungspakete soll es nun eine Gaspreisbremse und eine Strompreisbremse geben. Diese sollen für Verbraucher*innen und Unternehmen den Kostenanstieg begrenzen. Zudem soll für Gas- und Wärmekunden der Dezemberabschlag erlassen werden.

  • Bei Gebäuden mit Gasheizung übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Dezember. Das gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen und soll vor allem schnell helfen. Gleichzeitig bleibt ein Sparanreiz erhalten, da die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist. Bei Fernwärmekunden ist eine Übernahme des Septemberabschlags plus 20% Zuschlag geplant.
  • Aktuell soll bereits ab Januar 2023 eine Gaspreisbremse greifen. Auf einen gewissen Verbrauch müssten Sie dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit wären auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise, also die Preise Ihres jeweiligen Gasliefervertrags, gelten. Wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, müsste also deutlich mehr zahlen.
  • Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Wie beim Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis geben. Bei der Fernwärme würde dieser 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Der Bundestag hat außerdem beschlossen: Die Mehrwertsteuer ist für den ganzen Gasverbrauch von 19 auf nun 7 Prozent gesenkt. Diese Steuersenkung gilt auch für Fernwärme.
  • Beim Strom soll eine Strompreisbremse kommen. Ein Basisverbrauch soll für private Haushalte günstiger bleiben (40 Cent pro Kilowattstunde). Nur wer mehr verbraucht, müsste dann deutlich mehr zahlen. Auch diese Preisbremse soll aktuell bereits ab Januar 2023 umgesetzt werden.

Bei den Preisbremsen soll das Grundkontingent bei 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen. Die Gaspreisbremse, die Wärmepreisbremse und die Strompreisbremse sollen bis mindestens Ende April 2024 gelten.

Der Energieversorger will oder hat mir den Strom gesperrt, an wen kann ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner ist immer Ihr Energieversorger. Wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt der Stadt Neuss, Zentrale Fachstelle Wohnen, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Hier wird geprüft, mit welchen Mitteln man die weitere Versorgung mit Energie sicherstellen kann.

Ansprechpartner:

Sozialamt der Stadt Neuss, Bereich Zentrale Fachstelle Wohnen, Promenadnestr. 43-45, 41460 Neuss

Welche Beratungsstellen kann ich kontaktieren um mich weiter zu informieren?

Sozialdienst Katholischer Männer

  • Schuldnerberatung, Hammer Landstr.5, 41460 Neuss, Tel. 02131 9248-30
  • Kinder-, Jugend- und Familie, Hammer Landstr. 5, 41460 Neuss, Tel. 02131 9248-0, Herr Marc Grahl (oder Team)
  • Männerberatung, Hammer Landstr. 5, 41460 Neuss, Tel. 02131 9248-50, Herr Günter Kömmet
  • Haus Derikum, Ruhrstr. 45, 41469 Neuss, Tel. 02137 4920, Frau Beate Neunzig (oder Team)
  • Bürgerhaus Erfttal, Bedburger Str. 61, 41469 Neuss, Tel. 02131 101776, Herr Paul Petersen
  • Kontakt Erfttal, Bedburger Str. 57, 41469 Neuss, Tel.: 02131 166800, Herr Klaus Winkels (oder Team)

Diakonie Rhein-Kreis Neuss

  • Allgemeine Sozialberatung, Venloer Str. 68, 41462 Neuss, Tel. 0178 9423008, Herr Uli Bräinig
  • Beratungsstelle Arbeit, Venloer Str. 68, 41462 Neuss, Tel. 02131 5668-38, Frau Rast, Frau Rohner
  • Migrantenberatung, Venloer Str. 68, 41462 Neuss, Tel. 02131 5668-17 Frau Hörner, 02131 5668-34 Frau Haehn
  • Treff 3, Görlitzer Str.3, 41460 Neuss, Tel 02131/1257683 und 01590 4438284, Frau Sauer
  • Schudner- und Insolvenzberatung, Venloer Str. 68, 41462 Neuss, Tel. 02131 5668-41 Frau Hundsdörfer und Frau Ebel
  • Lotsenpunkt Furth, Venloer Str. 68, 41462 Neuss, Tel. 0163 5678025 (Do), Frau Hütz
  • Beratungsstelle für Fragen im Alter Neuss, Diakoniestift Norf, Elise-Stoffels Str. 9, 41469 Neuss, Tel. 0178 9423049, Frau Kampmann und 0163 5678025, Frau Hütz

Wie komme ich an Energiespartipps?

Energiespartipps werden häufig im Internet angeboten. In der Regel stellen alle Energieversorger entsprechende Hinweise auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Auch die großen Vermieter in Neuss haben ihre Internetseiten mit diversen Hinweisen zum Energiesparen überarbeitete. Auf folgenden Seiten kann man sich näher informieren:

Insbesondere zum richtigen Lüften und Heizen bietet ein Video des vdw Niedersachsen Bremen nützliche Tipps.

Hier erfahren Sie, wie Sie für ein behagliches Wohnklima sorgen, Heizkosten sparen und einen Schimmelpilzbefall verhindern können: