Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Bildung und Teilhabe

Informationen in Leichter Sprache

Kinder in einer Kinder-Tages-Einrichtung.

Bildung und Teilhabe bedeutet:
Lernen und Mitmachen.

Kinder und Jugendliche haben Rechte.

Schule von innen.

Sie müssen lernen und spielen können.
Wir sagen zum Lernen: Bildung.

Kinder sollen überall mitmachen können.
Wir sagen dazu: Teilhabe.

Das Amt bezahlt Eltern Geld für ihr Kind. Das Geld heißt: Kindergeld.

Alle Kinder sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Egal wie viel Geld die Eltern haben.

Wenn die Eltern wenig Geld haben,
bekommen sie Geld für ihre Kinder.
Als Hilfe zur Bildung und Teilhabe.

Zum Beispiel:

  • Miete.
    Wenn Sie Wohn-Geld bekommen.
  • Oder wenn Sie Kinder-Zuschlag bekommen.
  • Oder wenn Sie Sozial-Hilfe vom Amt bekommen.
  • Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.
    Oder wenn Sie Hilfen für Asyl-Bewerber
    vom Amt bekommen.
  • Oder wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
Eine Person malt etwas mit Stiften.

Dann bekommen Sie auch Geld für Ihre Kinder.
Zum Beispiel:

  • Buch.
    Geld für Schul-Sachen.
    Sie bekommen im Schul-Jahr 150 Euro.
  • Für Ausflüge und Klassen-Fahrten.
  • Für Bus-Fahrten zur Schule.
  • Für Nach-Hilfe.
  • Für Essen in der Schule und im Kinder-Garten.
  • Für einen Sport-Verein.
  • Oder für Musik-Unterricht.

Sie bekommen Geld für

  • Kinder.
    Kinder im Kinder-Garten oder Tages-Pflege
  • Schul-Gebäude mit Menschen.
    Schüler und Schüler-innen bis 25 Jahre

Wichtig:

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Sie müssen dazu einen Antrag stellen.

Der Antrag heißt:
Antrag auf Bildung und Teilhabe.

Sie bekommen den Antrag beim
Sozial-Amt von der Stadt Neuss.

Amt.

Das ist die Adresse:

Stadt Neuss
Sozial-Amt
Promenadenstraße 43–45
41460 Neuss

Wer kann Hilfen beantragen?

Eltern mit Kind.

Diese Personen können Hilfen beantragen:

  1. Kind.

    Eltern mit Kindern unter 18 Jahre:

    Die Kinder unter 18 Jahre
    müssen im Kinder-Garten sein.
    Oder in der Schule.

    Ausnahme:
    Das gilt nicht für die Berufs-Schule
    wenn sie Geld für die Ausbildung bekommen.

  2. Jugendlicher.

    Personen unter 25 Jahre:

    Die Personen unter 25 Jahre
    müssen eine Schule besuchen.

    Ausnahme:
    Das gilt nicht für die Berufs-Schule
    wenn Sie Geld für die Ausbildung bekommen.

Wo muss ich den Antrag abgeben?

Amt.

Sie stellen Ihren Antrag beim Sozial-Amt:

  • Wenn Sie Wohn-Geld bekommen.
  • Das Amt bezahlt Eltern Geld für ihr Kind. Das Geld heißt: Kindergeld.
    Oder wenn Sie Kinder-Zuschlag bekommen.
  • Oder wenn Sie Sozial-Hilfe vom Amt bekommen.
Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Sie stellen Ihren Antrag beim Integrations-Amt:

  • Wenn Sie Hilfen für Asyl-Bewerber
    vom Amt bekommen.

    Das spricht man so: Asühl.
    Das sind Menschen aus dem Ausland.
    Sie wollen in Deutschland leben.

wenig Geld im Geld-Beutel.

Sie stellen Ihren Antrag beim Jobcenter:

  • Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.
  • Wenn Sie Gering-Verdiener sind.

    Gering-verdiener sind Personen
    und Familien mit wenig Einkommen.
    Sie verdienen wenig Geld bei der Arbeit.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Stadt Neuss
Sozial-Amt
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Promenadenstraße 43–45
41460 Neuss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 50 60
oder
0 21 31 - 90 50 69

Fax:

0 21 31 - 90 53 88

E-Mail:

soziales@stadt.neuss.de