Bewohnerparken im Dreikönigenviertel

Einer für alle: Doppelnutzung der Parkplätze im Dreikönigenviertel ab November 2025

Der Rat der Stadt Neuss hat am 16. Mai 2025 beschlossen, das Bewohnerparkgebiet der Innenstadt um das Dreikönigenviertel zu erweitern und damit den Parkdruck in diesem angrenzenden Gebiet zu verringern. Demnach haben Bewohner*innen mit dem Parkausweis „B“ im Dreikönigenviertel zukünftig freie Platzwahl. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen wird das Parken werktags zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr auf zwei Stunden beschränkt. Dazu muss eine Parkscheibe ausgelegt werden. Die neue Regelung gilt ab dem 1. November 2025. Der Parkausweis, der in der Testphase 12 Euro kostet, kann voraussichtlich ab Oktober online beantragt werden.

Die betroffenen Bewohner*innen werden sowohl über Plakate als auch über Postwurfsendungen über die neue Parkregelung informiert. Die Verkehrszeichen für die sogenannte „Parkraumbewirtschaftungszone“ werden bis Ende Oktober beidseitig auf den großen Zufahrtsstraßen ins Gebiet aufgestellt.

Bürgerbeteiligung: Mitreden beim Bewohnerparken

Die Bewohner*innen des Dreikönigenviertels wurden auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27. November 2024 über die möglichen Maßnahmen im Rahmen der Ausweitung des Bewohnerparkens informiert und konnten ihre Ideen sowie Anregungen einbringen. Der Rat der Stadt Neuss hat daraufhin die Einführung des Bewohnerparkgebietes für das Dreikönigenviertel als ergebnisoffene Testphase für ein Jahr beschlossen. Vor dem Ende der Testphase wird nach den Sommerferien 2026 erneut eine Bürgerinformationsveranstaltung mit den Bürger*innen durchgeführt werden.

Erweiterung auch auf andere Gebiete angedacht

Der Rat hat zudem die Verwaltung beauftragt, Erweiterungen der Bewohnerparkzonen zu prüfen. In den kommenden Jahren werden daher in Abhängigkeit vom Ausgang der Testphase das Stadionviertel, das Augustinusviertel und die südliche Furth näher betrachtet.