19.03.2020 - Allgemeinverfügung zu Pflegeeinrichtungen

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie vergleichbare Angebote geschlossen

Sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie vergleichbare Angebote dürfen zunächst bis zum 19. April 2020 nicht mehr genutzt werden. Insbesondere auch Bildungseinrichtungen für berufsvorbereitende und ausbildende Maßnahmen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten. Ältere und behinderte Menschen sind als Risikogruppe während der Corona-Epidemie besonders gefährdet. Sie sind einem besonders hohen Risiko an schweren Krankheitsverläufen ausgesetzt, wenn sie sich mit dem Corona-Virus infizieren. Um auch diese Gruppe besonders zu schützen und insgesamt Infektionsketten zu unterbrechen, sollen soziale Kontakte reduziert werden.

 Ausgenommen sind Nutzer dieser Einrichtungen, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- oder Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist. Die Pflege und/oder Betreuung erfolgt allerdings nur, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Weitere Ausnahmen und genaue Erläuterungen regelt eine Allgemeinverfügung, die die Stadt Neuss als örtliche Ordnungsbehörde auf Weisung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2020 zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) erlassen hat.