05.05.2020 - Besonderer Schutz von Wildtieren während der Brutzeit

Leinenpflicht für Hunde im öffentlichen Raum und Schutzgebieten

Das Frühjahr ist für alle Wildtiere eine besonders sensible Zeit: Vögel brüten in Hecken, Bäumen oder auf dem Boden. Hasen, Rehe und Wildschweine sind trächtig oder haben schon ihren schutzbedürftigen Nachwuchs. Besonders wichtig ist daher jetzt, die Tiere in Schutz- und Waldgebieten, aber auch in der freien Feldflur und an Gewässern nicht zu stören.
Wenn Vögel aus dem Nest verscheucht werden, können die Eier im Gelege auskühlen und absterben. Trächtige Rehe können gehetzt oder verjagt, Rehkitze verlassen oder verletzt werden. Jungtiere können schon durch einen freilaufenden Hund gestört oder getötet werden. Besonders Hundehalterinnen und -halter sind deswegen angewiesen, ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere nicht von der Leine zu lassen.
Generelle Leinenpflicht besteht im Neusser Stadtgebiet im gesamten öffentlichen Raum. Dazu gehören Grün- und Parkanlagen, der Straßenraum und öffentliche Plätze und Gebäude. Gleiches gilt für Naturschutzgebiete: Hier ist zusätzlich auch das Verlassen der Wege für Vier- und Zweibeiner verboten. Verstöße werden nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz mit Geldbußen geahndet. Kein Leinenzwang besteht hingegen in Wäldern und Feldflur außerhalb von Naturschutzgebieten, sofern die Hunde auf den Wegen bleiben. Das Landeshundegesetz NRW schreibt dazu vor, dass der Halter sein Tier jederzeit unter Kontrolle haben und es auf Zuruf sofort zurückkehren muss.
Die Stadt Neuss wird die Einhaltung des Betretungsverbotes und der Anleinpflicht in diesem Frühjahr besonders im Naturschutzgebiet Uedesheimer Rheinbogen verstärkt kontrollieren. Die dortigen Lebensräume für geschützte Arten, wie Flussregenpfeifer, Nachtigall und Steinkauz, wurden im Jahr 2003 zusätzlich als Europäisches Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzgebiet ausgewiesen. Hunde sollte gerade jetzt nicht in die Gewässer gelassen werden. Die Stadt Neuss bittet daher alle Besucherinnen und Besucher, die Tier- und Pflanzenwelt der Rheinauenlandschaft durch rücksichtsvolles Verhalten zu erhalten und weist nochmals auf die insgesamt elf Hundefreilaufflächen im Neusser Stadtgebiet hin, auf denen kein Leinenzwang besteht und die Hunde frei herumtollen können.