Das Stadtwappen
Im ältesten Wappenschild, das bereits seit dem Jahr 1217 belegt ist, stand ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Nachdem Neuss die Belagerung durch Karl dem Kühnen 1475 erfolgreich abgewehrt hatte, belohnte Kaiser Friedrich III. Die Stadt und ihre Bürger mit zahlreichen Privilegien. Dazu zählte nicht nur das Recht mit rotem Wachs zu siegeln. Neuss wurde auch ein neues Wappen verliehen, das die Stadt vor den meisten anderen deutschen Städten auszeichnete. Sie wurde zwar nicht wie Köln zur Reichsstadt erhoben, durfte aber fortan die Symbole des Reiches, den doppelköpfigen Adler im schwarzen Schild führen, bekrönt durch die Kaiserkrone.
Nach 1550 wurden das alte und das neue Wappen in einem Schild vereinigt. Seitdem lautet die heraldische Beschreibung des Stadtwappens: Der Schild von Schwarz und Rot gespalten, vorne (oder rechts) ein doppelköpfiger Adler, hinten (oder links) ein durchgehendes silbernes Kreuz. Das Schild ist bedeckt von der goldenen Kaiserkrone. Als Schildhalter zwei goldene Löwen. Die Löwen als Schildhalter sind eine Zutat, die nicht zum eigentlichen Wappen gehören, sich aber eingebürgert haben und um 1637/38 zum ersten Mal erschienen sind.

Hinweis
Das Stadtwappen der Stadt Neuss ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt!
Zur Führung des Stadtwappens ist nur die Stadt selbst berechtigt (§ 14 Abs. 2 GO NRW, § 12 BGB).
Die Verwendung des Stadtwappens kann ausnahmsweise erlaubt werden, wenn die Verwendung im besonderen Interesse der Stadt Neuss liegt (z. B. Brauchtumspflege).
Eine Nutzung des Stadtwappens zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Anfragen und weitere Informationen unter rechtsamt@stadt.neuss.de
Weitere Infos
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Auskunft zur Wappennutzung
Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Verwendung des Stadtwappens erteilt das Rechtsamt der Stadt Neuss
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Stadtwappensatzung
Satzung der Stadt Neuss über die Verwendung des Stadtwappens und des Wappensymbols vom 29. Oktober 2014 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18. Juni 2021)
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