Neusser Wegweiser Wohnungsbau
Neuer Wohnraum ist in Neuss willkommen. Doch zwischen ersten Planungen und Fertigstellung sind zahlreiche Abstimmungen und Vereinbarungen durchzuführen und eventuell auch Genehmigungen einzuholen. Nachfolgend sind Leistungen, Angebote und Kontaktinformationen zusammengetragen zu Ämtern und Dienstleistern in und außerhalb der Stadtverwaltung Neuss, die für den Wohnungsbau in Neuss nützlich sein könnten.
Partner in der Stadtverwaltung
Investitionen in neuem Wohnraum sollten sorgsam vorbereitet werden. Wer prüfen möchte, ob auf seinem Grundstück neuer Wohnraum entstehen könnte oder gar neuen Wohnraum bereits konkret plant, kann dabei auf die Beratung und Unterstützung durch die Stadtverwaltung zählen. Das Wissen und die Erfahrung aus vielfältigen Planungsverfahren- und Bauanträgen sind vielleicht auch für Ihr Projekt von Nutzen. Ihre möglichen Partner in der Stadtverwaltung erreichen Sie über die folgenden Links:
Infrastruktur:Energie / Wasser / Straße
Wohngebäude benötigen eine Zuwegung zu öffentlichen Straßen, die Zuleitung von Trinkwasser und Energie und die Ableitung von Schmutzwasser. Kommunale Dienstleister sind bei Maßnahmen zur technischen und verkehrlichen Erschließung von einzelnen Wohngebäuden als auch von ganzen Wohnbaugebieten wichtige Partner.
Stadtwerke Neuss
Die Stadtwerke Neuss sind ein kommunales Versorgungs- und Serviceunternehmen für Privat-, Gewerbe- und Großkunden in den Bereichen:
- Strom
- Erdgas
- Trinkwasser
- Fernwärme und Contracting
- Nahverkehr, Elektromobilität und E-Sharing
Die Stadtwerke Neuss sind erster Ansprechpartner für einen Netzanschluss / Hausanschluss für Gas und Wasser. Im Stadtteil Allerheiligen erfolgt der Anschluss an die Fernwärme. Für Stromnetzanschlüsse ist die Westnetz GmbH zuständig. Im Süden der Stadt Neuss erfolgt die Trinkwasserversorgung, inkl. der Netzanschlüsse über die Kreiswerke Grevenbroich.
Infrastruktur Neuss
Die Infrastruktur Neuss zeichnet für die Abwasserbeseitigung verantwortlich und betreibt hierfür stadtweit Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle, die dazugehörigen technischen Anlagen und Bauwerke sowie die beiden städtischen Kläranlagen. Die Leistungen stehen Privat- als auch Gewerbekunden zur Verfügung.
Als weiteres Geschäftsfeld werden in Kooperation mit den Stadtwerken Neuss und den Kreiswerken Grevenbroich Netzanschlüsse (Hausanschlüsse) für Gas und Wasser, im Stadtteil Allerheiligen für Fernwärme, erstellt.
Tiefbaumanagement
Straßenplanung, Straßenneubau und Straßenunterhaltung sind gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung und der Verkehrssignaltechnik die zentralen Leistungen des Tiefbaumanagement Neuss. Hinzukommen der Ingenieurbau und der Wasserbau mit dem Hochwasserschutz.
Für Investoren im Wohnungsbau dürften die Themen „Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum“, „Genehmigung von Bordsteinabsenkungen“ und „Baustellenkommunikation“ von besonderem Interesse sein.
Wohnraumförderung des Landes NRW
Das Land NRW stellt öffentliche Mittel aus dem Haushalt zur Förderung neuen Wohnraums zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Wohnraum durch Erweiterung oder Umnutzung geschaffen wird. Neben dem Neubau, wird auch die Modernisierung bestehenden Wohnraums gefördert. Die Ressortzuständigkeit obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, das die jeweiligen Förderbestimmungen entwickelt und veröffentlicht. Gefördert werden:
- Mietwohnraum für breite Schichten der Bevölkerung
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
- Wohnplätze für Auszubildende und Studierende
- Selbst genutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen
Anträge auf Förderung und projektbezogene Beratung leisten landesweit tätige Bewilligungsbehörden. Die für die Stadt Neuss zuständige Bewilligungsbehörde ist die Abteilung 61.4 Wohnraumförderung und Wohnungsbindung der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss zuständig.
Die technische Abwicklung der Förderung erfolgt über die NRW.Bank in Düsseldorf.
Auskünfte zu Bebauungsplänen und Bauplanungsrecht
In einer interaktiven Bauleitplanübersicht stellt die Stadt Neuss rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen im PDF-Format öffentlich zur Verfügung.
Ebenfalls finden sich dort Bebauungspläne und Satzungen, die noch im Aufstellungsverfahren sind. Sofern vorliegend, wird auf aktuelle Termine zur Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen.
Benötigen Sie konkrete planungsrechtliche Auskünfte oder möchten Sie die Bebauungspläne als Originalpläne persönlich Einsehen so finden sich die entsprechenden Kontaktdaten und Informationen zu Gebühren und Kopien im Serviceportal der Stadtverwaltung.
Hier finden Sie uns
Stadtplanung
Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 5
E-Mail: stadtplanung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-6101
Fax: 02131 90-2460
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
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- 08:00–16:00 Uhr
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- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr