Kinderschutz

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen.

Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

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Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.

Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.

Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht für die Kinder.

Schnelle Hilfe bei Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt

Wenn eine erhebliche Gefahr für das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen besteht, ist das Jugendamt verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ggf. das Kind oder den Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen.

Mit den sorgeberechtigten Eltern und anderen Beteiligten wird unverzüglich eine Klärung der Situation herbeigeführt. Allen Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung gehen wir mit größter Sorgfalt nach.

Wo finde ich Hilfe?

Jugendamt der Stadt Neuss
Familien- und Jugendhilfe
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Rathaus Michaelstraße
Fax: 02131 / 90 24 76

Siehe auch

Evangelische Jugend- und Familienhilfe GmbH
Ambulanz für Kinderschutz
Preußenstr. 84
41464 Neuss
Fax: 02131 / 980194

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