Rathaus Neuss: Übersichtsplan
Rathaus Neuss: Übersichtsplan

Interfraktioneller Antrag auf Barrierefreies Rathaus

vom 27.9.2012

(Berichterstatter/in: Frau Verwaltungsdirektorin Burkert)

1. Einrichtung einer behindertengerechten Toilette im Sitzungstrakt des Rathauses

Das Gebäudemanagement Neuss (GMN) hat diese Maßnahme bereits im Wirtschaftplan 2013 für das Jahr 2013 vorgesehen (II. Planbare Maßnahmen, Nr. 5., Kostenstelle 1001, Amt 1-10, Objekt „Rathaus komplett ohne Alte Schmiede“, Maßnahme konsumtiv „Behindertengerechte Toilettenanlage (Bereich Ratssaal)“, Sachkonto 5211300, Gesamtbedarf 40.000 Euro).

2. Einrichtung eines weiteren Parkplatzes für Schwerbehinderte im Innenhof des Rathauses

Aktuelle Ist-Situation

Rathaus - Innenhof

1 Parkplatz „Reserviert für gehbehinderte Dienstkräfte“. Der Parkplatz befindet sich im Nicht- öffentlichen Verkehrsraum, aufgrund einer Schranke nicht frei zugänglich.

Michaelstraße

3 Behindertenparkplätze, davon ist einer fest an eine Mitarbeiterin vergeben.

Passage

1 Behindertenparkplatz, wird regelmäßig von einem Mitarbeiter genutzt. Die Passage darf grundsätzlich nicht befahren werden (Ausnahmen: ITK, Lieferverkehr) und ist Nicht- öffentlicher Verkehrsraum.

Lösungsansatz:

  • Auszeichnung eines weiteren Behindertenparkplatzes in der Passage, damit direkter Zugang zum Rathaus (Eingang 2, Eingang 3), Schwerbehindertenaufzug, etc.
    65 schätzt Kosten in Höhe von 700 Euro.

Interfraktioneller Antrag auf Barrierefreies Rathaus: Bild #2

Grundsätzlich gibt es für schwerbehinderte Menschen mit entsprechender Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) StVO zusätzliche Parkmöglichkeiten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht (z.B. im eingeschränkten Halteverbot bis drei Stunden, Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Zonenhalteverbot oder an Parkscheinautomaten, in verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, etc.). TOP Vorlage HA 30-2012 TOP Seite 2

3. Barrierefreier Zugang zum Rathaus Michaelstraße

Aufgrund von intensiven Verhandlungen mit der Herstellerfirma zeichnet sich zum „Redaktionsschluss“ dieser Mitteilung die Möglichkeit ab, mit relativ geringem technischem und finanziellem Aufwand die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung des Aufzuges zum Gebäudeteil Michaelstr. 50 auch für behinderte Besucher zu schaffen. Die Verwaltung wird in der Sitzung über die neuesten Erkenntnisse berichten.