Kriterien und Konzeption

Worum geht’s?

Bedingt durch den demografischen Wandel wird der Anteil derer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, immer größer: Zehn Prozent der Bevölkerung sind derzeit zwingend darauf angewiesen, 30 bis 40 Prozent brauchen sie als notwendige Hilfe bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens – und für alle anderen stellt sie eine Komfortverbesserung dar, denn auch Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit sperrigen Lasten profitieren davon. Allerdings müssen die Belange aller behinderten Menschen einbezogen werden – auch die der Sehbehinderten, die auf ertastbare Markierungen angewiesen sind.

Wer ist dabei?

Damit eine Einrichtung, ein Restaurant oder Geschäft mit dem Signet „Neuss barrierefrei“ gekennzeichnet werden kann, müssen fünf Grundkriterien erfüllt sein. Darüber hinaus kommen spezifische, auf den Zweck der Einrichtung oder des Gebäudes ausgerichtete Kriterien zum Tragen. Sobald alle Kriterien erfüllt sind, wird das Signet vergeben. Ihre Behindertenfreundlichkeit unter Beweis stellen sollen aber nicht nur Geschäftsleute und Betreiber von Gaststätten. Auch für Bahnhöfe, Schwimmbäder, Museen, Hotels oder Sparkassen und Banken kann ein Besuch des Begehungsteams veranlasst werden.

Die fünf Grundkriterien lauten:

  • stufenloser Zugang (gegebenenfalls mit Rampe oder Lift)
  • ausreichend breite Türen
  • ausreichend große Bewegungsflächen
  • Markierung von gefährlichen Glastüren und Stufen
  • Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf
  • personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung

Wer entscheidet?

Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig. Ob das Signet im Einzelfall vergeben werden kann, entscheidet ein ehrenamtliches Begehungsteam. Das Team setzt sich zusammen aus Mitgliedern des „Runden Tisches Barrierefreiheit“ (Behindertenvereine und -verbände, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände), behinderten Menschen sowie dem Leiter/der Leiterin der Koordinierungsstelle.
So wird die Aktion zum großen Teil durch das ehrenamtliche Engagement der Betroffenen getragen. Der Behindertenbeauftragte ist grundsätzlich Mitglied des Begehungsteams und kann an jeder Begehung teilnehmen. Die Stadt Neuss leitet und koordiniert das Projekt.

Woher kommt’s?

In Berlin läuft die Aktion bereits seit einigen Jahren mit wachsendem Erfolg. Die Stadt Neuss hat mit der Stadt Berlin einen Vertrag zur Überlassung des Signets und zur Ersetzung von „Berlin barrierefrei“ durch „Neuss barrierefrei“ geschlossen.

Wo erfahre ich mehr?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu „Neuss barrierefrei“:

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